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Ärzteschaft

Neue Leitlinie zu Neglect und anderen Störungen der Raumkognition

Donnerstag, 23. März 2023

/ekaterinabyuksel, stock.adobe.com

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hat eine neue S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie von Neglect und anderen Störungen der Raumkognition“ vorgestellt. Sie ist zusammen mit zahlreichen Partnergesellschaften im Ausland und in angrenzenden Fachgebieten entstanden, unter anderem der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, dem Berufsverband Deutscher Neurologen und dem Deutschen Verband für Physiotherapie.

Die neue Leitlinie löst die S1-Leitlinie „Rehabilitation bei Störungen der Raumkognition“ von 2017 ab. Die Leitlinienkoordination haben Hans-Otto Karnath, Tübingen, und Thomas Schenk, München, übernommen.

Unter Raumkognition werden die Fähigkeiten zur Orientierung, Exploration, Wahrnehmung und Handlung im Raum zusammengefasst. Ein Neglect oder eine andere Störung der Raumkognition tritt nach größeren rechtshemisphärischen Läsionen auf und hat für die Betroffenen weitreichende Folgen – sie kann die unabhängige Lebensführung und damit auch Teilhabe und Lebensqualität stark beeinträchtigen.

Darüber hinaus wirken sich Raumkognitionsstörungen negativ auf das Rehabilitationsergebnis und den Genesungsverlauf aus. Eine zielgerichtete Diagnostik und frühzeitige Behandlung sind daher wichtig, wie die Leitlinie unterstreicht.

Die Behandlung erfolgt in Abhängigkeit von den individuellen Defiziten im interdisziplinären Behandlungsteam und umfasst neuropsychologische, ergotherapeutische, physiotherapeutische und sozialdienstliche Aspekte.

Zur Behandlung des Neglects empfiehlt die Leitlinie aktives Explorieren und Orientieren zur kontralateralen Seite, langsame Folgebewegungen zur kontralateralen Seite, Nackenmuskelvibration und als neues Verfahren die sogenannte kontinuierliche Theta-Burst Stimulation (cTBS) in Kombination mit zumindest einem weiteren Trainingsverfahren.

Neu ist darüber hinaus die Erweiterung durch den Einsatz von „Augmented Reality“- und von „Virtual Reality“-Verfahren. © hil/aerzteblatt.de

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