Ärzteschaft
Starkes Ost-West-Gefälle bei Schwangerschaftsabbrüchen
Donnerstag, 23. März 2023
Berlin – In den östlichen Bundesländern liegt die Quote bei den Schwangerschaftsabbrüchen an Kliniken deutlich über denen in den westlichen Bundesländern. Das zeigt eine neue Auswertung der Universität Kassel, die im Versorgungsatlas des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) erschienen ist.
Danach wurden 2019 in den Arztpraxen und Krankenhäusern in Deutschland insgesamt rund 101.000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. 21.135 entfielen auf Kliniken, davon 17.623 ambulant. Dies entspricht einer bundesweiten Quote von 10,4 Schwangerschaftsabbrüchen je 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter, die ambulant in Kliniken durchgeführt worden sind.
Allerdings lagen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen deutlich über dem Mittelwert (51,8, 40,4, 38,5, 37,1 beziehungsweise 30,6 Schwangerschaftsabbrüche je 10.000 Frauen). Demgegenüber rangierten Baden-Württemberg, Berlin, das Saarland sowie Bayern deutlich darunter (4,6, 3,6, 2,1 beziehungsweise 1,9 Abbrüche je 10.000 Frauen).
„Die regionalen Unterschiede bei Schwangerschaftsabbrüchen nach der Beratungsregelung sind bislang noch nicht ausreichend untersucht worden. Auffällige Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern könnten vor allem auf die damaligen Regelungen in der DDR, die Trägerverteilung der Krankenhäuser sowie die unterschiedlichen religiösen Traditionen zurückzuführen sein“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried.
Eine wichtige Rolle bei der Schwangerschaftsabbruchversorgung spiele auch die Mobilität der Patientinnen zwischen den Bundesländern und international in Grenzregionen, so von Stillfried weiter: „In Brandenburg war ein Drittel der Frauen, die im Jahr 2019 ambulant am Krankenhaus eine Abtreibung hatten, mit ihrem Wohnsitz im Ausland angemeldet.
Eine Erklärung hierfür wäre eine länderübergreifende Mobilität von Frauen aus Polen, wo restriktive Abtreibungsgesetze gelten“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende. © hil/aerzteblatt.de

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