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Ärzteschaft

Haltbarkeitsdauer von Valneva verlängert

Freitag, 24. März 2023

/Andreas Prott, stock.adobe.com

Berlin – Für den Coronaimpfstoff von Valneva hat die EU-Kommission eine neue Haltbarkeitsdauer von 21 Monaten genehmigt. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Verweis auf den Hersteller hingewiesen.

Voraussetzung ist demnach, dass das Produkt korrekt und ungeöffnet im Kühlschrank bei zwei bis acht Grad Celsius gelagert worden ist. Somit sei das aufgedruckte Verfallsdatum auf bereits produzierten Impfstoffdo­sen nicht mehr aktuell, hieß es.

Die Verlängerung der Haltbarkeit von 18 auf 21 Monate gilt laut Hersteller nicht nur für Impfstoffchargen, die nach der Genehmigung am 17. Februar 2023 hergestellt wurden. Sie kann auch rückwirkend auf Impfstoff­char­­gen angewandt werden, die vor diesem Datum produziert wurden.

Einige ausgelieferte Produktchargen dürfen demgemäß mittlerweile bis zu neun Monate nach dem gedruck­ten Verfallsdatum verwendet werden, da die Haltbarkeit bereits 2022 zweimal um jeweils drei Monate ver­längert worden war.

Das auf Faltschachteln, Mehrdosendurchstechfläschchen und Rückverfolgbarkeitsaufklebern aufgedruckte Verfallsdatum entspricht somit laut Mitteilung des Unternehmens nicht mehr dem derzeit genehmigten Verfallsdatum. Aktualisierte Ablaufdaten von betroffenen Produktchargen sind in der Tabelle aufgeführt. © EB/aerzteblatt.de

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