Ärzteschaft
Grippe: KBV will Senioren Nutzung herkömmlicher Impfstoffe weiter ermöglichen
Freitag, 24. März 2023
Berlin/Langen – Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat Arztpraxen erneut dazu aufgerufen, Grippeimpfstoff für die Saison 2023/2024 bis spätestens 31. Mai vorzubestellen. Da der Herstellungsprozess der Impfstoffe sehr langwierig ist und die Impfstoffchargen nach Prüfung und Freigabe durch das PEI sukzessive ausgeliefert werden, sei die Nachbestellung größerer Mengen in der Regel nicht möglich, hieß es.
Aktuell weicht die Anzahl der bislang vorbestellten Impfstoffdosen laut PEI noch signifikant von dem ermittelten Bedarf für die kommende Grippesaison ab. Dies könnte schlimmstenfalls zu Engpässen bei der Impfstoffverfügbarkeit führen. Dies gelte sowohl für Standarddosis- als auch für Hochdosisimpfstoff.
Im Vergleich zu herkömmlichen Influenzaimpfstoffen enthält der Hochdosisimpfstoff die vierfache Antigenmenge. Ältere Menschen sprechen in der Regel auf Influenzaimpfstoffe nicht so gut an wie jüngere, da das Immunsystem mit zunehmendem Alter schwächer wird.
Die erhöhte Antigenmenge soll deshalb bei dieser Personengruppe eine verbesserte Immunantwort bewirken. Das war auch ein Grund für die Ständige Impfkommission (STIKO), bei Personen ab dem Alter von 60 Jahren den Hochdosisinfluenzaimpfstoff zu empfehlen.
Nach einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) haben ältere gesetzlich Krankenversicherte in der laufenden Impfsaison jedoch Anspruch auf beide Impfstoffe, also den herkömmlichen und den Hochdosisgrippeimpfstoff.
Diese Regelung gilt noch bis Ende März, eine Verlängerung ist dem BMG zufolge nicht geplant. Dementsprechend müssten die Krankenkassen anschließend nur noch die Kosten für die Impfung mit einem Hochdosisgrippeimpfstoff übernehmen. Dieser ist aufgrund stärker und häufiger auftretender Nebenwirkungen bei der Altersgruppe der über 60-jährigen jedoch wenig akzeptiert.
Deshalb macht sich die Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) dafür stark, dass Senioren die herkömmlichen inaktivierten, quadrivalenten Influenzaimpfstoffe auch künftig zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten können. Anderenfalls drohe eine Verschlechterung Impfquote in dieser Risikogruppe, warnte die KBV. © hil/sb/aerzteblatt.de

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