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Ärzteschaft

Vergütung für Apps bei psychischen Erkrankungen geregelt

Freitag, 24. März 2023

Worawut - stock.adobe.com

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat darauf hingewiesen, dass es für die digitale An­wendung „Invirto“ eine neue Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gibt.

Ärzte und Psychotherapeuten können darüber ab April die bei der App notwendige Verlaufskontrolle und Aus­wertung abrechnen. Eine Vergütung wurde außerdem für die App „Elona Therapy Depression“ im Bundes­mantelvertrag-Ärzte festgelegt.

Die App „InVirto“ kann Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren verordnet werden, die an einer Agoraphopie, Panikstörung oder sozialen Phobie leiden. Die Vergütung der der erforderlichen Verlaufskontrolle und Aus­wertung erfolgt künftig über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01474 (64 Punkte/7,35 Euro).

Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten mit einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie nach der Psychotherapie-Vereinbarung können die GOP je Indikation einmal im Krank­heitsfall (= ein Jahr) abrechnen. Die Leistung wird, zunächst für zwei Jahre, extrabudgetär vergütet.

Für die DiGA „elona therapy Depression“ kann ab 1. April erstmals auch die Pauschale 86700 abgerechnet werden. Zuvor hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Dezember 2022 die vorläufige Aufnahme der App in das DiGA-Verzeichnis beschlossen und festgelegt, dass bei diesem Produkt eine Verlaufskontrolle und Auswertung erforderlich ist. © hil/sb/aerzteblatt.de

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