Politik
Vergütungsverhandlungen zu Coronaimpfungen laufen offenbar schleppend
Freitag, 24. März 2023
Berlin – Bislang ist in keinem Bundesland eine Einigung bezüglich der künftigen Vergütung von Coronaimpfungen erzielt worden. Dies zeigen Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung (SZ).
Am 7. April läuft die derzeit noch gültige Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) aus. Danach sollen die Impfungen nach Plänen des BMG in der Regelversorgung angeboten werden.
Um dies zu gewährleisten, müssen auf Landesebene Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und die Landesverbände der Krankenkassen entsprechende Versorgungsverträge abschließen.
Laut NDR, WDR und SZ ist aber in keinem Bundesland eine Einigung in Sicht. Demnach teilte etwa die KV Bayerns mit: „Aktuell liegen die Vorstellungen über eine angemessene Vergütung noch sehr weit auseinander.“ Von der KV Bremen hieß es, man könne „aus verhandlungstaktischen Gründen keine Auskunft geben“.
Die KV Westfalen-Lippe rechnet dem Bericht zufolge nicht mit einer Einigung auf dem Verhandlungsweg. Die Vorstellungen lägen sehr weit auseinander – man fordere eine Vergütung in der bisherigen Höhe, also 28 Euro. Auch die KVen in Niedersachsen und Sachsen bestätigten, dass sie 28 Euro fordern.
Dem steht laut der Recherche die Position der Kassen entgegen. So halte der AOK-Bundesverband eine „Orientierung an den bestehenden Honoraren für Einzelimpfungen für geboten“. Niedergelassene Ärzte erhalten beispielsweise für die Influenzaimpfung je nach Impfvereinbarung auf KV-Ebene knapp zehn Euro.
Sollte bis zum 8. April keine Einigung erfolgen, werde man die Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erbringen und in Rechnung stellen, teilte ein Sprecher der KV Westfalen-Lippe mit. © aha/aerzteblatt.de

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