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40 Prozent der Widersprüche gegen Krankenkasse erfolgreich

Freitag, 24. März 2023

/bluedesign, stock.adobe.com

Berlin – Wer sich bei seiner Krankenkasse gegen die Ablehnung einer gewünschten Leistung wehrt, hat einer Auswertung des Verbraucherportals Finanztip zufolge gute Chancen: Zwei von fünf (40 Prozent) Widersprü­chen sind erfolgreich. Finanztip wertete Daten von 22 Krankenkassen aus dem Jahr 2021 aus. Diese Kassen haben 35 Millionen Versicherte.

Leistungen wie Kuren, Psychotherapie oder ein Rollstuhl müssen Versicherte bei ihrer Krankenkasse bean­tra­gen. Lehnt die Kasse ab, reicht für den Widerspruch ein formloses Schreiben mit Aktenzeichen und Datum der Kassenentscheidung, wie Finanztip heute erklärte. Der Widerspruch muss demnach zudem innerhalb eines Monats bei der Kasse eingehen. Eine ausführliche Begründung können Versicherte nachreichen.

„Am besten lassen sich Patienten von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin dabei unterstützen zu erklären, warum die beantragte Leistung in ihrem Fall notwendig ist“, sagte Finanzversicherungsexpertin Julia Rieder. Berufe sich die Kasse auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, sollten Versicherte dieses Gutachten vor ihrer Be­grün­dung anfordern.

Nach einem Widerspruch prüft eine Krankenkasse einen Fall erneut. Laut der Auswertung von Finanztip wur­de die Entscheidung der Kasse in 37 Prozent der Fälle bestätigt, in knapp 20 Prozent der Fälle nahmen die Versicherten den Widerspruch zurück.

Laut der Auswertung gibt es zwischen den Krankenkassen auch teils deutliche Unterschiede bei der Bewilli­gung: Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland etwa lehnte 27 Prozent der Anträge ab, die AOK Bayern nur elf Pro­zent.

Versicherte hätten keine Möglichkeit, die Daten aller Krankenkassen zu vergleichen, kritisierte Rieder. Denn die Veröffentlichung ist nicht verpflichtend. Die drei größten Krankenkassen TK, Barmer und DAK weigerten sich, Finanztip die Daten zur Verfügung zu stellen. © afp/aerzteblatt.de

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