Ärzteschaft
Neues Positionspapier zur Behandlung der Adipositas in Hausarztpraxen
Montag, 27. März 2023
Berlin – Ein heterogenes Krankheitsbild wie Adipositas sollte nicht separat, sondern im Kontext anderer Erkrankungen wie Diabetes, arterieller Hypertonie, Demenz oder Osteoporose verstanden werden. Darauf hat die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) hingewiesen.
Sie hat die Grundlagen der Behandlung und Prävention von Adipositas in der Hausarztpraxis in einem Positionspapier zusammengefasst. Hausärze sind demnach besonders geeignet für die Betreuung dieser Patienten, weil sie auf diese holistische Perspektive spezialisiert seien.
„Trotzdem bleiben Prävention und Therapie von Adipositas in der Hausarztpraxis eine Herausforderung, da die messbaren Erfolge selbst bei guter Motivation meist gering und von kurzer Dauer sind“, erklärte DEGAM-Präsident Martin Scherer.
Die Fachgesellschaft spricht sich in dem Positionspapier gegen die Einführung eines Disease Management Programms zu Adipositas im hausärztlichen Bereich aus, da es keine ausreichende Evidenz für wissenschaftlich fundierte Therapieoptionen bei Adipositas gebe. Sie weist auch daraufhin, dass viele gesellschaftlich bedingte Faktoren zu Übergewicht und Adipositas beitragen. Daher sei gesellschaftliches Engagement nötig.
„Es ist seit Jahren bekannt, dass das Risiko für Adipositas stark mit dem sozioökonomischen Hintergrund korreliert. Deshalb greift eine Therapie, die alleine auf das individuelle Verhalten abzielt, zu kurz, da auch die Verhältnisse berücksichtigt werden müssen“, sagte Thomas Maibaum, stellvertretender Sprecher der Sektion Prävention der DEGAM, die das Positionspapier federführend entwickelt hat.
Ärztinnen und Ärzte müssten daher immer wieder darauf aufmerksam machen, dass ungleiche Lebensbedingungen und soziale Spaltung deutliche gesundheitliche Konsequenzen hätten. Laut DEGAM ist daher nicht nachvollziehbar, dass seit Jahren gut erforschte Initiativen der Verhaltens- und Verhältnisprävention nicht umgesetzt würden. „Bekannte Beispiele sind die Zuckersteuer oder ein finanzierbares und ausgewogenes Kita- und Schulessen“, hieß es aus der Fachgesellschaft. © hil/aerzteblatt.de

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