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Politik

Hausärzte sollen Paxlovid weiter abgeben, aber ohne Vergütung

Dienstag, 28. März 2023

/golibtolibov, stock.adobe.com

Berlin – Hausarztpraxen sollen auch künftig das antivirale Medikament Paxlovid direkt an ihre Patienten ab­geben dürfen. Allerdings ist dafür keine Vergütung mehr vorgesehen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) monierte das Vorhaben. Sie mahnte an, die Vergütung für Haus­ä­rzte in Höhe von 15 Euro je abgegebener Packung Paxlovid bis zum 31. Dezember dieses Jahres analog zu den Regelungen für den pharmazeutischen Großhandel sowie den Apotheken fortzusetzen.

In ihrer Stellungnahme zum Entwurf für eine „Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittel­versorgungsverordnung“ weist sie zudem nochmals darauf hin, dass auch Fachärzte antivirale Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen bevorraten und direkt an den Patienten abgeben können sollten.

Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und die Monoklonale-Antikörperverordnung laufen am 7. April aus. Damit treten auch die jeweiligen Vergütungsregelungen für die Abgabe von antiviralen Arznei­mit­teln für Ärzte, den beteiligten pharmazeutischen Großhandel sowie die öffentlichen und die Krankenhaus­apotheken außer Kraft.

Im Gegensatz zum pharmazeutischen Großhandel und der Apotheken, die fortgesetzt bis zum 31. Dezember eine Distributionspauschale in Höhe von 20 Euro beziehungsweise 30 Euro erhalten, sind für die Ärzte bisher keine Übergangsregelungen vorgesehen.

Paxlovid ist seit dem 28. Januar 2022 in der Europäischen Union zugelassen. Seit dem 18. August 2022 können Hausärzte Paxlovid auch direkt an ihre Patienten abgeben. Möglich ist eine Bevorratung von bis zu fünf Therapieeinheiten je Arztpraxis. © EB/aerzteblatt.de

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