Politik
Bundesländer greifen Gemeinsamen Bundesausschuss an
Donnerstag, 30. März 2023
Berlin – Die Gesundheitsminister von Bund und Länder haben Vorwürfe gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erhoben. Diese haben sie in einem aktuellen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) festgehalten.
Die Ländervertretung beim G-BA sei in der Ausübung seiner Rechte „erheblich beeinträchtigt“, so dass eine Mitwirkung im G-BA „faktisch nicht oder nur erschwert möglich ist“, heißt es in dem Beschluss.
Die GMK stelle darüber hinaus fest, dass die Planungshoheit der Länder in den Gremien des G-BA „nicht oder nur unzureichend beachtet“ werde. Dabei stehe den Ländern ein Mitberatungs- und Antragsrecht gesetzlich zu.
Das Gesundheitsministerium in Baden-Württemberg konkretisiert auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes die Anschuldigungen. Es gehe etwa um die Frage, wie man Qualitätssicherungsregelungen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) mit dem Sicherstellungsauftrag der Länder besser ein Einklang bringen könne, erklärte ein Sprecher.
Diese Vorschriften, die dem G-BA Regelungskompetenzen einräumten, befänden sich in einem Gesamtgeflecht der Krankenhausplanung. Gerade deshalb sei den Ländern ein Mitwirkungs- und Antragsrecht in den Gremien des G-BA als Ausfluss der Planungshoheit eingeräumt.
„Das Krankenhausplanungsrecht haben eindeutig die Länder. Hier überschreitet der G-BA aus Sicht der Länder nicht selten seine Kompetenzen“, sagte der Ministeriumssprecher. Der G-BA dürfe „nur vergütungsrechtliche Regelungen im Rahmen der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser (Bundesrecht) aufstellen, nicht aber selbst planen und schon gar nicht die Versorgungsziele bestimmen“.
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Das Gesundheitsministerium wirft dem G-BA vor, dass rechtlichen Bedenken der Ländervertretung „nicht einmal diskutiert“ werden, selbst wenn diese schriftlich begründet würden. So habe sich die Ländervertretung vielmehr dem „Vorwurf der Verfahrensverschleppung“ vom G-BA ausgesetzt gesehen.
Der Sprecher betonte, den Ländern sei es „an einem Austausch gelegen, um die gemeinsame Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung besser wahrnehmen zu können und Abläufe im gegenseitigen Verständnis zu optimieren“. Man wolle daher mit dem unparteiischen G-BA-Vorsitzenden Josef Hecken ins Gespräch kommen. Das soll bei der nächsten GMK-Hauptkonferenz im Juli geschehen.
Der G-BA ließ Nachfragen zu den erhobenen Anschuldigungen unbeantwortet. „Wir bitten um Verständnis, dass der Gemeinsame Bundesausschuss den GMK-Beschluss derzeit nicht kommentieren möchte“, sagte eine Sprecherin. Man wolle den ohnehin bereits geplanten Gesprächen im Sommer nicht vorgreifen. © may/aerzteblatt.de

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