Ärzteschaft
Autismus: Kritik an langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz
Freitag, 31. März 2023
Frankfurt am Main– Bei der Versorgung von Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen gibt es in Deutschland einen „eklatanten Nachholbedarf“. Das hat die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) anlässlich des Welt-Autismus-Tages am 2. April betont.
„Bei der überwiegenden Mehrzahl der Autismustherapiezentren bestehen Wartezeiten von einem Jahr und länger, ehe eine Therapie begonnen werden kann“, kritisiert die Fachgesellschaft. Laut DGSPJ gab es in den vergangenen Jahren viele neue Erkenntisse zu den Autismus-Spektrum-Störungen.
Aufgrund von deutlichen Fortschritten in der Diagnostik sei es zum Beispiel möglich, immer häufiger genetische Veränderungen als Ursache von autistischem Verhalten zu identifizieren. Besonders schwer betroffenen Kinder könnten heute bereits früh erkannt werden, unterstreichen Heidrun Thaiss und Volker Mall aus dem Präsidium der Fachgesellschaft.
Diese Erkrankungen seien zwar noch nicht ursächlich behandelbar. Gezielte Therapien, die möglichst früh beginnen sollten, könnten jedoch insbesondere die soziale Interaktion und Fähigkeiten zur Kommunikation verbessern und herausfordernde Verhaltensweisen und Stereotypen reduzieren.
Dies scheitere jedoch oftmals daran, dass die Therapiezentren zunehmend keine Kapazitäten mehr hätten. „Der wesentliche Grund hierfür ist der personelle Engpass in fast allen medizinischen, psychosozialen und therapeutischen Berufen, der sich auch in den Autismus-Therapiezentren zeigt“, hieß es aus der DGSPJ.
Die Fachgesellschaft empfiehlt in dieser Situation unter anderem eine bessere Vernetzung zwischen medizinischem und pädagogischem System, bessere Fort- und Weiterbildung im pädagogischen und sonderpädagogischen Bereich, um den Besonderheiten der Betroffenen besser gerecht werden zu können.
Darüber hinaus benötigt es einen vermehrten Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften, der sich bislang meist auf körperlich chronisch erkrankte Kinder und Jugendliche beschränke. © hil/aerzteblatt.de

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