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Ausland

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich erstmals mit Klimaklagen

Mittwoch, 29. März 2023

Rosmarie Wydler-Waelti, Co-Vorsitzende, Anne Mahrer, Co-Vorsitzende, Marie Budry und Bruna Molinari (von links nach rechts), Mitglieder der KlimaSeniorinnen, sprechen mit Rechtsanwalt Raphael Mahaim, im Gerichtssaal während einer öffentlichen Anhörung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). /picture alliance, KEYSTONE, Jean-Christophe Bott

Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat sich heute erstmals mit Klagen im Zusammenhang mit dem Klimawandel befasst.

Unter anderem ging es um eine Klage des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz – die ihm angehörenden gut 2.000 Frauen mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren sehen ihre Gesundheit durch die Erderwärmung und die steigenden Temperaturen besonders bedroht.

Mit ihrer Klage vor dem EGMR wollen die Klimaseniorinnen erreichen, dass die Schweiz per Gerichtsbeschluss zu mehr Klimaschutz gezwungen wird. Ihrer Ansicht nach unternimmt ihr Land nicht genug für den Schutz des Klimas und verstößt damit gegen die Menschenrechte.

Vor Gericht soll nun geprüft werden, ob und auf welche Art Menschenrechte einzelne Staaten verpflichten, den Klimawandel aufzuhalten. Ein Urteil wird erst in mehreren Monaten erwartet.

Zum Beginn des Verfahrens reisten viele Klimaseniorinnen zum Gerichtshof. Der Verhandlungs­saal war voll, auch davor drängten sich mehrere hundert Menschen. „Wir haben seit Jahren dafür gekämpft“, sagte die 81-jährige Bruna Molinari. „Wir hoffen, dass das Gericht uns Recht gibt und die Schweiz mehr unternehmen muss, als sie es bisher tut.“

„Wir sind zuversichtlich, dass wir mit diesem Fall Geschichte schreiben und die Schweiz zu mehr Klimaschutz bewegen können“, erklärte Anne Mahrer, Co-Präsidentin der Klimaseniorinnen Schweiz. Diese werden in ihrer Klage von Greenpeace unterstützt.

„Der heutige Tag hat das Potenzial, als Meilenstein in die Geschichte im weltweiten Kampf gegen die sich immer deutlicher abzeichnende Klimakatastrophe einzugehen“, erklärte die Umweltschutzorganisation.

Erstmals in seiner Geschichte setze sich der EGMR inhaltlich in einem Verfahren mit den Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschenrechte auseinander, betonte Greenpeace. Das Verfahren werde klären, „ob und inwieweit ein Land wie die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen stärker reduzieren muss, um die Menschen­rechte zu schützen“.

Der Gerichtshof wollte heute zudem mit der Verhandlung über eine Klimaklage gegen Frankreich beginnen. Kläger ist ein früherer Bürgermeister aus einem Ort in Nordfrankreich, der durch den Anstieg des Meeresspie­gels bedroht ist.

In einer dritten Klimaklage vor dem EGMR, die wohl aber erst nach dem Sommer verhandelt wird, haben mehrere Portugiesen wegen der umweltschädlichen Treibhausgasemissionen von 32 Staaten des Europarats das Gericht angerufen. © afp/aerzteblatt.de

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