Politik
Coronaimpfvergütung: Verhandlungen laufen zumeist, in Bayern gescheitert
Donnerstag, 30. März 2023
Berlin – Während die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) die Verhandlungen zur künftigen Vergütung der Coronaimpfungen in der Regelversorgung für gescheitert erklärt hat, laufen die Verhandlungen in vielen anderen Bundesländern und KV-Regionen noch. Das zeigt eine Abfrage des Deutschen Ärzteblattes bei allen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
Demnach laufen in den Ländern, die sich zurückgemeldet haben, die Verhandlungen mit den Krankenkassen noch. Es gebe noch keine Verhandlungsergebnisse hieß es aus Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg sowie Hessen, Nordrhein und Baden-Württemberg.
Aus der KV Bremen hieß es: „Wir erwarten möglicherweise in den nächsten Tagen erste Verhandlungsergebnisse diesbezüglich von anderen KVen.“ Und die KV Westfalen-Lippe teilte mit: „Auch nach der gestrigen Verhandlungsrunde gibt es in Westfalen-Lippe weiterhin noch keine Einigung. Die Gespräche werden allerdings fortgeführt.“ Man erwarte dort eine Einigung bis zum 4. April. „Sollte es letztendlich zu keiner Einigung kommen, kann ein Schiedsverfahren initiiert werden", teilte der Sprecher mit.
Für die KV Bayerns sind die Verhandlungen bereits gescheitert: „Wir bedauern sehr, dass keine abschließende Verständigung mit den Krankenkassen über eine angemessene Vergütung der Coronaimpfungen durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Bayern möglich war“, erklärte der Vorstand der KVB.
Das Ziel sei gewesen, im Rahmen eines Gesamtpakets die Gestaltungsmöglichkeiten der Vertragspartner zu nutzen. „Die KVB wollte ein Gesamtpaket mit den Krankenkassen verhandeln, dass nicht nur die Coronaimpfung, sondern alle Schutzimpfungen umfasst hätte“, teilte ein Sprecher auf Nachfrage mit.
„Wir wollten die Impfhonorare insgesamt moderat anheben und an die allgemeinen Kostensteigerungen anpassen – auch um Anreize zu setzen, dass die Impfquoten bei allen Schutzimpfungen in Bayern ansteigen“, so die KV-Vorstände.
Niemand könne erwarten, dass die Praxen bereit seien, sich für ihre anspruchsvolle Tätigkeit in der Impfaufklärung, der Durchführung der Impfung und der anschließenden Beachtung möglicher Impfwirkungen unter Wert zu verkaufen, hieß es.
Noch ist die Vergütung der Verimpfung von COVID-19-Impfstoffen durch die Coronavirus-Impfverordnung geregelt. Demnach erhalten Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer, die gegen COVID-19 impfen dürfen, pro Impfung 28 Euro.
An Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gibt es 36 Euro. Doch diese Vergütung läuft mit der Verordnung nur noch befristet bis zum 7. April. Die Kassenärztlichen Vereinigungen verhandelten mit den Krankenkassen in den vergangenen Wochen über die Fortführung der Honorarsätze der Coronaimpfungen.
Allerdings zeichnete sich schon vor einigen Tagen ab, dass die Verhandlungen schwierig verlaufen. Demnach lagen die Vorstellungen der Krankenkassen und die der Ärzteverbände weit auseinander. In einigen KV-Regionen will man an den bisherigen Vergütungen von rund 28 Euro festhalten, beispielsweise in Niedersachsen oder in Hessen.
Dies sei angemessen, da eine Coronaimpfung mehr Aufklärung und Beratung sowie symptombezogene Untersuchung zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien benötige. Ebenso sei eine längere Nachsorgephase unmittelbar nach der Verabreichung notwenig, heißt es aus der KV Niedersachsen. Die Landesverbände der Krankenkassen sehen offenbar das Honorar eher ähnlich wie die bestehenden Influenza-Schutzimpfungen bei etwa 8 Euro.
Sollten entsprechende Vereinbarungen zwischen KVen und Krankenkassen nicht zustande kommen, müssten die Patienten die Impfung auf der Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) selbst bezahlen und die Rechnung anschließend bei ihrer Krankenkasse einreichen. Ob diese die Kosten dafür erstatten, ist aber ungewiss.
Keine Einigung zwischen Apothekern und Kassen
Auch bei den Apotheken gab es gestern keine entsprechende Einigung. Der Deutsche Apothekerverband, der für die Apothekerschaft mit dem GKV-Spitzenverband über die künftige Vergütung von Coronaimpfungen in Apotheken, erklärte die Verhandlungen für gescheitert. Der DAV wolle daher unverzüglich die Schiedsstelle anrufen. Auch die Apotheker erhielten wie die Ärzte auch ebenfalls 28 Euro pro Impfung.
Die Schiedsstelle besteht dem Sozialgesetzbuch V zufolge aus Vertretern der Krankenkassen und der Apotheker in gleicher Zahl sowie aus einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern. Der DAV und der GKV-SV müssen sich über die unparteiischen Mitglieder einigen.
„Ab Ostern sollen laut Gesetz alle Corona-Impfungen in die Regelversorgung überführt und deshalb von den Krankenkassen bezahlt werden. Die Kassen weigern sich jedoch, Verantwortung für Ihre Versicherten zu übernehmen und den Apotheken ein faires Honorar für die Impfungen zu zahlen“, sagte DAV-Verhandlungsführerin Anke Rüdinger.
Sie fordere eine leistungsgerechte Aufwandsentschädigung für das Impfen in den Apotheken. „Die Differenzen mit den Krankenkassen sind allerdings unüberbrückbar. Deshalb rufen wir jetzt die Schiedsstelle an und brauchen von dort dringend eine Entscheidung.“ © cmk/bee/aerzteblatt.de

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