Politik
Krankenhausreform: Lauterbach verspricht Ländern Planungshoheit
Donnerstag, 30. März 2023
Berlin – Der Bund will bei der geplanten Krankenhausreform nicht an die Planungshoheit der Länder heran. Das versicherte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute auf dem DRG-Forum.
Es gehe bei der Reform nicht darum, dass der Bund einen Teil der Sicherstellung übernimmt, so Lauterbach. „Wir wollen weder an die Investitionsverpflichtung, das Planungsrecht oder die Sicherstellung heran. Das bleibt Ländersache.“
Allerdings betonte Lauterbach auch, dass bei der bedarfsgerechten Planung, die die Länder machten, das Geld auch der Planung folgen müsse. Wenn das nicht der Fall sein sollte, würde sich nichts am aktuellen System ändern und die Kliniken würden weiter an einer unzureichenden Finanzierung leiden.
Damit sprach Lauterbach den Konflikt an, der seit Beginn der Beratungen zwischen Bund und Ländern besteht. Lauterbach will eine möglichst bundeseinheitliche Reform anstreben, die Bundesländer hatten aber in den vergangenen Wochen auf Ausnahmen und Öffnungsklauseln einer bundeseinheitlichen Reform gepocht.
Insbesondere der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) oder der nordrhein-westfälische Kollege Karl-Josef Laumann (CDU) erinnerten immer wieder daran, dass Krankenhausplanung reine Ländersache sei.
Die Reform sei dringend notwendig, da die Patientinnen und Patienten heute wählerischer seien und nicht mehr automatisch das nächste Krankenhaus für bestimmte Operationen oder Behandlungen aufsuchen würden, erklärte Lauterbach. „Der automatische Zulauf ist nicht mehr da.“
Weiter fehle es langfristig an Pflegekräften sowie Ärztinnen und Ärzte und der Trend gehe international immer stärker in Richtung Ambulantisierung. Diese drei Gründe führten dazu, dass die Krankenhäuser immer weniger Fälle verzeichnen werden und sich deshalb das System ändern müsse, so Lauterbach.
60 Prozent Vorhaltepauschalen angepeilt
Die geplante Krankenhausreform werde aber keinen Kahlschlag wie in Dänemark nach sich ziehen, versprach Lauterbach. Im Gegenteil würden automatisch viele Krankenhäuser aufgrund des finanziellen Drucks schließen müsse, wenn jetzt nichts passiere.
Er sprach sich deshalb für eine geplante Vorhaltefinanzierung von 60 Prozent aus, die restlichen 40 Prozent sollten weiter anhand der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) erfolgen. Von diesen Vorhaltepauschalen würden Lauterbach zufolge insbesondere kleine Krankenhäuser profitieren, weil diese erhebliche Anteile ihrer Kosten bereits durch die Pauschalen finanziert bekommen würden.
Für Lauterbach ist es zudem wichtig, dass die Ambulantisierung am Krankenhaus weiter beschleunigt werde. Hierfür ist bereits die gesetzliche Grundlage für Hybrid-DRG geschaffen worden. Die Ausgestaltung liegt derzeit bei der Selbstverwaltung, die bald einen Vorschlag vorlegen müssen.
„Ich bin ein klarer Gegner einer parallelen Praxisklinikenstruktur“, betonte Lauterbach. Es brauche keine dritte Silostruktur im System, sondern Krankenhäuser sollten künftig einen erheblichen Anteil an der Ambulantisierung haben.
Wie künftige Grundversorger aussehen könnten, die einen Beitrag zur Ambulantisierung beitragen sollen, beschrieb der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD).
In Niedersachsen seien keine sogenannten Level 1i Krankenhäuser geplant, wie die Regierungskommission Krankenhaus vorsieht, sondern regionale Gesundheitszentren (RGZ). Diese sollen maximal 25 Betten haben und eine Art Verbindung des ambulanten und stationären Sektors darstellen. Kommende Woche werde das erste RGZ in der Nähe von Osnabrück in den Betrieb gehen, kündigte Philippi an.
Kurzfristige Finanzierung vom Bund gefordert
Philippi forderte ähnlich wie der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, den Bund auf, eine kurzfristige Zwischenfinanzierung für die Krankenhäuser in die Wege zu leiten. Bis die Krankenhausreform greife, brauche es diese Zwischenfinanzierung für Krankenhäuser, die sich in absoluter Schieflage befänden, sagte Philippi. Diese Forderung hatte er bereits vergangene Woche im niedersächsischen Landtag aufgestellt.
Auch Christian Karagiannidis, Teil der Regierungskommission Krankenhaus, betonte die Notwendigkeit eines Strukturfonds 3.0. Dieser müsste von Bund und Ländern getragen werden und bis zu 100 Milliarden Euro umfassen. Erste positive Zeichen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe es diesbezüglich bereits gegeben, kündigte der niedersächsische Gesundheitsminister Philippi an.
Dass sich Bund und Länder bei den Beratungen bereits auf einige Abweichungen von den Empfehlungen der Regierungskommission Krankenhaus geeinigt hat, sei abzusehen gewesen, sagte der Universitätsmediziner Karagiannidis. Allerdings gebe es für die Kommission rote Linien, die nicht überschritten werden sollten.
Diese liege vor allem bei den geplanten Leveln, so Karagiannidis. „Ohne Level funktioniert unser System nicht.“ Diese seien essenziell für die Vorgabe von Mindeststrukturvoraussetzungen. Gerade formulieren die medizinischen Fachgesellschaften diese Voraussetzungen für ihre Gebiete.
„Da kommen sehr gute Vorschläge“, so Karagiannidis. Die Latte der Qualitätsvorgaben dürfe zwar nicht zu hoch hängen, damit die Krankenhäuser diese erfüllen können. Aber wenn diese Levels gar nicht berücksichtigt werden, dann werde das System nicht mehr funktionieren, warnte er.
Nachjustieren könne man hingegen in anderen Bereichen, ohne dass das System darunter leide. Die Geburtshilfe könnte etwa für alle Levels freigegeben werden, erklärte Karagiannidis erneut. Und: Statt der Vorhaltung einer Stroke Unit an einem Klinikstandort könnten Schlaganfallnetzwerke für eine gute und gesicherte Versorgung hilfreich sein. © cmk/aerzteblatt.de

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