Vermischtes
Vergütung für ergotherapeutische Leistungen steigt
Donnerstag, 30. März 2023
Berlin – Ab dem 1. April steigt die Vergütung für ergotherapeutische Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 9,48 Prozent. Das hat der GKV-Spitzenverband heute mitgeteilt.
Der höhere Preis setzt sich demnach aus der Anpassung um 3,52 Prozent für das Jahr 2022 und aus der Anpassung um 5,96 Prozent für das kommende Jahr zusammen.
In die Berechnung eingeflossen sind unter anderem die im Voraus angenommenen Entwicklungen der Gewerbemieten, der Inflation und der Gehaltsentwicklung. Dafür wurde die Tarifvereinbarung des öffentlichen Dienstes als Referenz herangezogen.
Falls sich diese Faktoren im Laufe des Jahres anders entwickeln als angenommen, werde die Differenz bei der nächsten Anpassung der Preise entsprechend berücksichtigt, hieß es von den Krankenkassen.
Eine höhere Vergütung gibt es demnach ab April auch für Hausbesuche. Wer Patienten ergotherapeutisch zu Hause behandelt, erhält 18,96 Prozent mehr aus dem Beitragstopf der GKV-Versicherten.
Neue Regelungen betreffen außerdem die ergotherapeutische Schiene. Der Schwellenwert, ab dem ein Kostenvoranschlag an die Krankenkasse gegeben werden muss, wird von 200 auf 400 Euro verdoppelt. Außerdem wurden erstmals Mindestanforderungen an den Kostenvoranschlag formuliert.
Die Vergütungsanpassungen kommen den Angaben zufolge durch die Vermittlung der Schiedsstelle vom 27. Februar zustande. Nachdem alle Vertragspartner zugestimmt haben, können die Vereinbarungen nun in Kraft treten. © EB/aerzteblatt.de

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