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Gericht: Kündigung wegen fehlender Coronaimpfung rechtens

Freitag, 31. März 2023

/picture alliance, Martin Schutt

Erfurt – Eine fehlende Coronaimpfung kann eine rechtmäßiger Kündigungsgrund für Krankenhauspersonal sein. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied gestern, dass die Kündigung einer entsprechend ungeimpf­ten medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infek­tion rechtens war.

Die Revision der betroffenen Frau aus Rheinland-Pfalz hatte keinen Erfolg. Ihr war im Juli 2021 gekündigt worden; zuvor war sie auf verschiedenen Stationen eines Krankenhauses in der Patientenversorgung einge­setzt.

Die Richter führten aus, das wesentliche Motiv für die Kündigung sei nicht die Weigerung der Klägerin gewe­sen, sich einer Impfung gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen, sondern der beabsichtigte Schutz der Kranken­haus­patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fach­personal.

Dabei sei es rechtlich ohne Bedeutung, dass die Kündigung vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht ab 15. März 2022 erklärt wurde. Auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bestünden keine Bedenken an der Wirksamkeit der Kündigung. © kna/aerzteblatt.de

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