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Politik

Krankenhausreform: Fachleute stellen NRW-Modell als Vorbild infrage

Donnerstag, 30. März 2023

Christian Karagiannidis /Bibliomed Verlag, Regina Sablotny

Berlin – In der zurückliegenden Beratungsrunde zwischen Bund und Ländern zur Erarbeitung einer bundes­weiten Krankenhausreform, hatten sich die Beteiligten darauf geeinigt, sich stärker an der Reform in Nord­rhein-Westfalen (NRW) zu orientieren.

In NRW wird bereits seit drei Jahren eine Reform erarbeitet. Grundlage für die Reform im Westen sind 64 Leistungsgruppen, die die bislang geltende Fachabteilungsstruktur ersetzen und eine zielgenauere Kranken­hausplanung ermöglichen sollen.

Ob das Vorhaben in NRW als Blaupause für die bundesweite Reform dienen kann, ist unter Experten aller­dings umstritten. „Wenn wir das NRW-Modell eins zu eins umsetzen, würden rund 40 Prozent der Fälle in der Chirurgie und in der Inneren Medizin landen. Das würde kein Maximalversorger überleben“, sagte Christian Karagiannidis, der Teil der Regierungskommission Krankenhaus ist, heute beim DRG-Forum.

Er kritisierte, dass die Leistungsgruppen in NRW noch kaum definiert und zu wenig mit dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) verknüpft seien. Insbesondere, dass die beiden Leistungsgruppen Innere Medizin und Chirurgie so breit aufgestellt sind, würde die Gruppen in kleinen Krankenhäusern sehr stark machen, während große, spezialisierte Krankenhäuser klein gehalten werden.

Karagiannidis warnte davor, das Reformvorhaben zu politisieren. „Es ist völlig unwichtig, ob wir am Ende 70, 80 oder 90 Leistungsgruppen haben. Wichtig ist aber, dass das Geld bei den Kliniken ankommt und richtig verteilt ist“, betonte der Universitätsmediziner.

Auch Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung Krankenhaus beim GKV-Spitzenverband, sowie Frank Heimig, der Geschäftsführer des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erklärten, dass die Leistungs­gruppen in Nordrhein-Westfalen nicht ausreichend ausdifferenziert seien.

„Mit der NRW-Leistungsgruppenaufteilung kann man nicht mal als Startpunkt anfangen“, sagte Leber. Heimig erwähnte hingegen das Schweizer System, das diesbezüglich deutlich ausdifferenzierter sei.

Das InEK und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) seien derzeit in intensivem Austausch mit Schweizer Ex­per­ten, die von ihrem System der rund 140 Leistungsgruppen berichten. Das System solle als Baukastenprinzip für Deutschland genutzt werden, so Heimig.

Wichtig sei zudem das Prinzip der Leistungsgruppen nicht mit diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) zu verwechseln. Die Definition der DRG diene der Vergütung und Abrechnung, Leistungsgruppen hingegen seien ein Instrument zur besseren Krankenhausplanung, so Heimig.

Qualitätsanforderungen werden deshalb aus Leistungsgruppen abgeleitet, Kosten und Vorhaltekosten sollten hingegen an DRGs geknüpft werden. Meistens gebe es deshalb keinen direkten Bezug zwischen DRGs und Leistungsgruppe, sagte Heimig. © cmk/aerzteblatt.de

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