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Telefonische Krankschreibung läuft aus, Hausärzte und Grüne wollen Verstetigung

Freitag, 31. März 2023

/Heide, stock.adobe.com

Berlin – Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) bei leichten Erkältungsbeschwerden ohne Praxisbesuch sind ab morgen nicht mehr möglich. Die Coronasonderregel läuft heute aus. Hausärzte und Politik setzen sich für eine dauerhafte Fortschreibung und Ausweitung ein.

Die Hausärzte bedauerten heute das Ende der telefonischen AU und mahnten an, das Instrument für Fälle, in denen es medizinisch sinnvoll ist, dauerhaft zu etablieren. „Ohne die telefonische Krankschreibung geht es nicht mehr“, sagte Nicola Buhlinger-Göpfarth, erste stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes.

Das gelte insbesondere in den akuten Infektwellen, wie man sie vergangenen Winter erlebt habe. Im gleichen Zuge sollte die Einschränkung auf Atemwegserkrankungen aufgehoben werden, sodass auch Patienten, die etwa an einem leichten Magen-Darm-Infekt litten und keiner medizinischen Behandlung vor Ort bedürften, der Weg in die Praxen erspart bleibe.

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Karsten Braun, bedauert das Ende der telefonischen Krankschreibung ebenfalls. Die Regelung habe sich in der Praxis eindeutig bewährt und es sei „deshalb sehr schade, dass diese Regelung nun endet“, so Braun.

„Für die hausärztlichen Praxen war diese Regelung von Vorteil und verminderte den Andrang während der Sprechzeiten. Dass jetzt wieder Patientinnen und Patienten wegen kleiner Infekte extra in die Sprechstunde kommen müssen, ist kontraproduktiv“, ergänzte Doris Reinhardt, stellvertretende KVBW-Vorsitzende.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Janosch Dahmen, sieht das ebenso. Die tele­fonische AU sei eine wichtige Entlastung für Patienten und Ärzte, die sich bewährt habe. „Wir sollten die Re­gelung nicht nur fortsetzen, sondern auch jenseits von Atemwegserkrankungen auf weitere akute Beschwer­den ausweiten.“

Dahmen sagte: „Eltern, die schon kranke Kinder zu Hause haben, sollten die telefonische Krankschreibung standardmäßig nutzen können. Auch auf zusätzliche akute Erkrankungen wie beispielsweise einen Magen-Darm-Infekt oder Endometriose-Patientinnen sollte die Regelung ausgeweitet werden.“

Die Ampelkoalition sollte daher eine schnelle und pragmatische Fortsetzung beschließen. „Haus- und Kin­der­ärzte kennen ihre Patienten“, erläuterte der Gesundheitsexperte. Sie könnten telefonisch über eine Krank­schreibung entscheiden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte, er halte die telefonische Krankschreibung für sinnvoll. Der SPD-Politiker verwies aber darauf, dass die Entscheidungsbefugnis darüber beim G-BA liege. Lauterbach würde es aber nach eigener Aussage befürworten, wenn das Ende der Regelung noch einmal überdacht würde.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte kürzlich darauf hingewiesen, dass eine telefonische AU weiterhin in be­stimmten Fällen möglich ist. Künftig dürften Vertragsärzte einem Patienten noch dann nach telefonischer Anamnese eine AU bescheinigen, wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung für eine Abson­de­rung bestehe. Das kann der KBV zufolge etwa bei einer Infektionskrankheit wie COVID-19 oder Affenpocken der Fall sein.

„Ganz unabhängig von der Pandemiesituation können Versicherte eine Krankschreibung auch bei einer Video­sprechstunde erhalten – nicht nur bei leichten Atemwegserkrankungen“, sagte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Josef Hecken.

„Das heißt also, ganz regulär gibt es bereits die Möglichkeit, dass ein Versicherter nicht bei jeder Erkrankung in die Arztpraxis gehen muss.“ Voraussetzung sei natürlich, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne eine unmittel­bare körperliche Untersuchung abgeklärt werden könne. © afp/aerzteblatt.de

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