Hochschulen
Wissenschaftsorganisationen gegen Öffnung der Tarifklausel
Freitag, 31. März 2023
Halle – Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen hat sich bei der geplanten Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) gegen eine weitere Öffnung der Tarifklausel ausgesprochen. Die Überlassung wichtiger Elemente der Befristungsregelungen zur Regelung durch das Tarifrecht sei weder sachgerecht noch geboten, heißt es in einer dazu veröffentlichten Stellungnahme.
Befristungsregelungen in Flächentarifverträgen würden den unterschiedlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen und deren individuellen Missionen und Karrierewegen nicht gerecht.
„Die weitere Öffnung der Tarifklausel kann zu einer völligen Zersplitterung der Beschäftigungsbedingungen in den Ländern und im Bund führen. Einrichtungsspezifische, kleinteilige und im Ergebnis nicht mehr überschaubare tarifliche Befristungsregelungen würden die zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen erforderliche Mobilität erschweren und damit die Wissenschaftsfreiheit unangemessen beeinträchtigen – zum Nachteil der internationalen Wettbewerbsfähigkeit“, so die Wissenschaftsorganisationen.
Darüber hinaus hat die Allianz im Hinblick auf die geplante Begrenzung der Postdoc-Phase auf drei Jahre ein 4-Plus-Modell vorgeschlagen. Die jüngsten Diskussionen hätten deutlich gemacht, dass die Betroffenen selbst diesen Zeitraum als deutlich zu kurz empfinden, um sich für anschließende Karrierepositionen zu qualifizieren.
Kerngedanke des 4-Plus-Modell ist es deshalb, die Frage und Dauer einer Befristung an den Karrierephasen und -zielen auszurichten. Demnach soll die sogenannte R2-Phase für Postdocs auf vier Jahre ausgeweitet werden, die entscheidende Weichenstellung am Ende der R2-Phase erfolgen.
Und zwar mit folgenden Optionen: der Weg in den außerakademischen Arbeitsmarkt, eine dauerhafte Tätigkeit in der Wissenschaft ohne Berufung oder der Ausbau des wissenschaftlichen Profils mit dem Ziel der Berufungsfähigkeit auf eine Professur.
„Wir schlagen vor, dass für den weiteren Weg innerhalb der Academia und jenseits von Drittmittelprojekten nur dann eine erneute Befristung möglich sein soll, wenn sie mit einem Karriereweg mit definiertem Ziel, Dauer, Wegmarken, Kriterien und der Perspektive auf eine unbefristete Position verbunden ist“, erklärten die Organisationen. Dieser Karriereweg sei von den arbeitgebenden Einrichtungen allgemein, transparent, planbar und verbindlich festzulegen. © hil/sb/aerzteblatt.de

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