Politik
Lauterbach kündigt neue Vorschläge für Cannabisgesetz an
Freitag, 31. März 2023
Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat neue Vorschläge für die geplante Legalisierung von Cannabis angekündigt. Man sei bei dem Gesetz auf einem guten Weg und werde überarbeitete Vorschläge in Kürze vorstellen, sagte der SPD-Politiker heute in Berlin. Einzelheiten nannte er nicht, aber Medienberichten zufolge soll die Freigabe vorerst nur in Modellregionen erfolgen.
Vor einigen Wochen hatte der Gesundheitsminister bereits gesagt, dass das ursprüngliche Eckpunktepapier, das er im Herbst vorgelegt hatte, „mittlerweile etwas verändert“ worden sei. Die Vorlage eines Gesetzentwurfs hatte er eigentlich bis Ende März angepeilt. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte heute, es handele sich um ein hochkomplexes Verfahren. Ein Termin könne nicht genannt werden.
Modellregionen könnten nach Angaben von Zeit online ausgewählte Metropolregionen wie Berlin oder Hamburg sein, aber auch im ländlichen Raum liegen. Den Plänen nach sollen dort die Auswirkungen des legalen Verkaufs unter verschiedenen Bedingungen geprüft und anschließend ausgewertet werden.
Die Modellprojekte werden wissenschaftlich begleitet und zunächst auf vier Jahre befristet sein. Der Plan, Modellregionen einzuführen, ist dem Bericht zufolge auch eine Reaktion auf Bedenken seitens der EU-Kommission, wo Konflikte mit europäischem Recht befürchtet werden. Deshalb wolle Lauterbach diesen Teil der Legalisierung mit Brüssel abstimmen.
Den nicht kommerziellen privaten Anbau und Besitz von Cannabis wolle der Minister dagegen ohne Einbeziehung der Europäischen Union (EU) entkriminalisieren. Vorgesehen ist demnach auch, dass sich in Deutschland sogenannte Cannabisclubs gründen dürfen – nicht kommerzielle Vereinigungen, in denen sich Cannabiskonsumenten organisieren, um für den Eigenbedarf Marihuana anzubauen und an Mitglieder auszugeben.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, die kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften möglich zu machen. Im Eckpunktepapier hatte Lauterbach erste konkrete Vorschläge dazu gemacht. Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen demnach künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm „Genusscannabis“ sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken ermöglicht werden.
Es gibt aber Befürchtungen, dass die Pläne sowohl gegen EU-Recht als auch gegen internationales Recht verstoßen könnten. Wegen dieser Hürden rechnet die SPD-Spitze laut einem Spiegel-Bericht nicht mehr mit der baldigen umfassenden Legalisierung von Cannabis.
Der Bericht beruft sich auf einen Beschluss des Parteivorstands, demzufolge eine umfassende Legalisierung aus europarechtlichen Gründen „offensichtlich kurzfristig nicht umsetzbar“ sei. Aus SPD-Sicht geht es demnach daher nun um „praktikable(n) Schritte(n) hin zur Legalisierung“, wie wissenschaftliche Modellprojekte.
Lauterbach äußerte sich dazu heute nicht direkt. Er wiederholte, das Ziel der Reform sei nicht, den Cannabiskonsum in Deutschland auszudehnen, sondern den Konsum, der schon da sei, zu kontrollieren und den Schwarzmarkt und die Kriminalität zu bekämpfen. Es gehe um besseren Kinder- und Jugendschutz. „Daran arbeiten wir, und dafür werden wir einen umfassenden Vorschlag vorlegen.“
Aus Sicht der Union sind die bisher bekannten Pläne insgesamt das Gegenteil von Jugendschutz. „Die geplante Legalisierung von Cannabis suggeriert eine neue Form von Freiheit, von Unbedenklichkeit, die gefährlich ist“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU).
Sie kritisierte: „Niemand spricht darüber, welches Ausmaß der Cannabiskonsum jetzt schon angenommen hat und welche Gesundheitsschäden anhaltender Cannabiskonsum gerade bei jungen Menschen anrichten kann.“ Deutschland drohe zum „Drogenumschlagplatz Nummer Eins in Europa zu werden“. © dpa/afp/lau/aerzteblatt.de

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