Ärzteschaft
Drängen auf bessere ernährungsmedizinische Versorgung im Krankenhaus
Montag, 17. April 2023
Berlin – Die ernährungsmedizinische Versorgung im Krankenhaus muss wesentlich verbessert werden. Dafür haben sich 24 wissenschaftliche medizinische Fachgesellschaften in einer aktuellen Stellungnahme ausgesprochen.
„Mangelernährung wird in einer übergewichtigen Gesellschaft oft unterschätzt, ist jedoch ein häufiges Phänomen bei chronischen oder gravierenden Erkrankungen. Sie findet sich bei etwa 20 bis 30 Prozent aller Menschen, die stationär behandelt werden müssen“, heißt es darin.
Noch immer sei es in Deutschland keine Selbstverständlichkeit, dass sich die ernährungsmedizinische Versorgung kranker Menschen an ihrem Ernährungszustand und am individuellen Nährstoffbedarf orientiere, so die Kritik. Die Fachgesellschaften fordern deshalb ein verpflichtendes Ernährungsscreening sowie den Einsatz interprofessioneller Ernährungsteams in Kliniken.
„Heute weiß man, dass bei mangelernährten Patientinnen und Patienten der Krankheitsverlauf negativ beeinflusst und Heilungsprozesse verzögert werden. Die Prognose der Betroffenen verschlechtert sich, die Komplikationsrate und sogar das Sterberisiko steigen, ebenso die Behandlungsdauer und -kosten“, sagte Matthias Pirlich, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM), die die Stellungnahme federführend erstellt hat.
Für ein Ernährungsscreening setzt sich die DGEM bereits seit Jahren ein. „Im Rahmen der Krankenhausreform sollte es nun als Mindeststrukturvoraussetzung festgeschrieben werden“, so Pirlich. Das solle für alle drei Versorgungsstufen gelten.
Ebenso schlagen die Fachgesellschaften ein Ernährungsassessment bei festgestelltem Mangelernährungsrisiko, individuelle Therapiepläne sowie eine evidenzbasierte Ernährungstherapie vor.
Kliniken der Versorgungsstufen II und III sollten zudem dazu verpflichtet werden, interprofessionelle Ernährungsteams unter fachärztlicher Leitung einzurichten, heißt es in der Stellungnahme weiter. Diese Präventions- und Therapiekonzepte müssten adäquat im Fallpauschalensystem abgebildet und vergütet werden. © hil/aerzteblatt.de

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