Ärzteschaft
Honorarbericht zeigt leichtes Umsatzplus in Praxen auf
Donnerstag, 20. April 2023
Berlin – Die Honorarumsätze der Ärzte und Psychotherapeuten sind 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 1,9 Prozent gewachsen. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute mit Verweis auf den vierten Honorarbericht mitgeteilt. Der Report enthält Zahlen für das gesamte Jahr 2021.
Der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt und Psychotherapeut aus vertragsärztlicher Tätigkeit – vor Abzug von Praxiskosten oder Steuern – erhöhte sich der KBV zufolge um 4.486 Euro auf 242.169 Euro. Der durchschnittliche Honorarumsatz je Behandlungsfall betrug im Berichtsjahr 75,87 Euro (+0,6 Prozent).
Bei den Hausärzten verzeichnete die KBV einen höheren Honorarumsatz. In dieser Gruppe erhöhte sich dieser je Arzt im Schnitt auf 245.367 Euro (+3,5 Prozent). Der Umsatz je Behandlungsfall sank allerdings auf 70,70 Euro (-1,7 Prozent). Ein Grund für das leichte Minus sei, dass die Fallzahlen nach dem Einbruch vor allem zu Beginn der Coronapandemie in 2021 wieder gestiegen seien, schreibt die KBV in einer Mitteilung.
Der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt im fachärztlichen Bereich erhöhte sich den Daten zufolge um 1,0 Prozent auf 240.639 Euro. Der Umsatz je Behandlungsfall stieg auf 78,70 Euro (+1,6 Prozent). Beim Honorarumsatz hätten nahezu alle Fachgruppen ein leichtes Wachstum verbuchen können, erläuterte die KBV weiter.
Die höchsten Zuwächse bei den großen Abrechnungsgruppen im Bundesdurchschnitt erzielten demnach die HNO-Ärzte mit einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um 6,1 Prozent. Es folgten Neurologen (+3,6 Prozent), Augenärzte (+3,4 Prozent) und Dermatologen (+3,3 Prozent).
Der durchschnittliche Honorarumsatz je psychologischen Psychotherapeuten betrug 0,9 Prozent, je ärztlichen Psychotherapeuten 0,4 Prozent. Einen Rückgang von 1,2 Prozent mussten die Gynäkologen hinnehmen, so die KBV. Ein gleichbleibender Honorarumsatz je Arzt im Bundesdurchschnitt sei für die Fachärzte für Radiologie ermittelt worden.
Die Gesamtvergütung stieg dem Bericht zufolge im Jahr 2021 um 0,7 Prozent. „Somit standen bundesweit rund 43 Milliarden Euro für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung.“
Von den 43 Milliarden Euro entfielen 18 Milliarden Euro auf Leistungen, die die Krankenkassen extrabudgetär bezahlen müssen, zum Beispiel Früherkennungsuntersuchungen und ambulante Operationen. Die gedeckelte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung umfasste 25 Milliarden Euro.
Die KBV weist darauf hin, dass für die Bewertung der Zahlen zu beachten, dass aufgrund der Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die Versorgung die Ergebnisse nur eingeschränkt mit denen des Vorjahres vergleichbar sind.
2020 habe es im zweiten und vierten Quartal starke Kontaktbeschränkungen gegeben. Im Jahr 2021 hätten hingegen nur für das erste Quartal starke Kontakteinschränkungen gegolten. In Quartalen mit leichten beziehungsweise ohne Kontaktbeschränkungen komme es zum Teil zu Nachholeffekten. © EB/aerzteblatt.de

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