Ärzteschaft
Individuelle Weiterbeschäftigung für schwangere Ärztinnen gefordert
Freitag, 28. April 2023
Frankfurt am Main – Ärztinnen, die auch während ihrer Schwangerschaft arbeiten wollen, dürfen nicht pauschal daran gehindert werden. Das fordern die Delegierten der Landesärztekammer Hessen von den Arbeitgebern hessischer Krankenhäuser. In einer Pressemitteilung teilte die Landesärztekammer Hessen den Beschluss der Delegiertenversammlung mit.
Arbeitgeber seien verplichtet individuell zu ermitteln, in welchem Umfang es einer schwangeren Ärztin möglich sei, weiterzuarbeiten, heißt es darin. Medizinerinnen sollten durch tätigkeitsspezifische Leitfäden und Beratungsangebote untersützt werden, um pauschale Beschäftigungsverbote in der Klinik zu vermeiden.
Unmittelbar nachdem eine Ärztin ihre Schwangerschaft gemeldet habe, sei es nötig, dass der Arbeitgeber konkrete Maßnahmen ergreife, betonen die Delegierten. Eine feste Ansprechperson müsse der Ärztin zur Seite gestellt werden. Weitere Beratung soll durch Betriebsärzte erfolgen, die unter anderem über die Möglichkeit eines teilzeitigen Beschäftigungsverbotes aufklären.
zum Thema
Deutsches Ärzteblatt print
- Berufsstart mit Kind: Noch ein steiniger Weg
- Operieren in der Schwangerschaft: Weiter keine einheitlichen Regeln
aerzteblatt.de
Damit es nicht zu Behinderungen in der beruflichen Karriere komme, seien Gespräche über eventuell benötigte Weiterbildungszeiten für die Facharztprüfung notwendig. Frauen solle insbesondere der Wiedereinstieg in die ärztliche Tätigkeit nach einer Elternzeit erleichtert werden.
Hintergrund ist eine Umfrage des Deutschen Ärztinnenbundes und anderer Organisationen. Den Ergebnissen zufolge gaben mehr als die Hälfte der Teilnehmerinnen an, durch Schwangerschaft in ihrer ärztlichen Laufbahn behindert worden zu sein. Bei einem Drittel der Ärztinnen sei keine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchgeführt worden. © kat/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema



Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.