Politik
Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bringen MVZ-Initiative in Bundesrat ein
Freitag, 12. Mai 2023
Berlin – Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wollen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) stärker regulieren. Ein entsprechender Antrag wurde heute in den Bundesrat eingebracht und an den federführend zuständigen Gesundheitsausschuss der Länderkammer verwiesen.
Mit der Bundesratsinitiative soll die Bundesregierung aufgefordert werden, ein MVZ-Regulierungsgesetz zu schaffen. Zur Begründung heißt es im Antrag, das „rasante Wachstum von MVZ“ berge generell das Risiko von Konzentrationsprozessen.
Im Hinblick auf das Wachstum von investorengetragenen MVZ (iMVZ) bestünden weitere Risiken für eine flächendeckende, umfassende Versorgung. So würden Investoren die Versorgungskapazitäten „tendenziell in lukrative Ballungsgebiete“ verlagern und einen „stärkeren Fokus auf gut skalierbare und umsatzsteigernde Leistungen“ legen.
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) betonte in der Länderkammer, MVZ seien grundsätzlich ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung und böten „vielversprechende Perspektiven“. Allerdings wolle man die derzeitigen Rahmenbedingungen für Gründung, Erwerb und Betrieb von MVZ anpassen.
Investoren hätten die MVZ als Renditeobjekt identifiziert und bereits „in erheblichen Umfang“ Arztsitze erworben. Die Bundesregierung müsse die Rahmenbedingungen deshalb so „neu justieren“, dass eine Trägervielfalt bei den MVZ erhalten und die ärztliche Unabhängigkeit immer gewahrt bleibe.
Der Entschließungsantrag sieht unter anderem die Schaffung eines bundesweiten MVZ-Registers und einer Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber auf dem Praxisschild vor. Zudem sollen Krankenhäuser künftig nur in einem Umkreis bis zu 50 Kilometer von ihrem Sitz ein MVZ gründen können.
Auch wird die Einführung von Höchstversorgungsanteilen für Haus- und Fachärzte – sowohl bezogen auf die arztgruppenbezogenen Planungsbereiche als auch auf den gesamten Bezirk der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen – gefordert.
Mit entsprechenden Vorschriften soll außerdem eine Stärkung der Schutzfunktion der ärztlichen Leitung „gegen sachfremde Einflussnahme durch Einführung entsprechender Kontrollmechanismen“ erreicht werden, so heißt es im Antrag.
Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) kritisierte den Ansatz der Länderinitiative. Einig sei man sich aber, dass mehr Transparenz in das System der ambulanten Versorgung und der Leistungserbringer gebracht werden muss. Das sei Voraussetzung, um die Entwicklungen in der ambulanten Versorgung zu erfassen und patientenorientiert auszugestalten.
„Die im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen enthalten keine wesentlichen Vorschläge, um die Qualität der ärztlichen Leistungserbringung patientenzentriert zu fördern“, kommentierte Michael Müller, Vorsitzender der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM).
Mit der Schaffung einer trägerübergreifenden Transparenz über alle Organisationsformen in der vertragsärztlichen Versorgung hinweg müsse zunächst eine evidenzbasierte Datengrundlage für eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Versorgung erarbeitet werden – eine solche liege bisher nicht vor.
„Die von den Ländern vorgeschlagenen präventiven und regulatorischen Eingriffe ohne Evidenz bergen das hohe Risiko ungewollter Kollateralschäden in der Patientenversorgung. Dies würde vor allem auch die labormedizinische Versorgung betreffen, die bereits heute häufig und trägerübergreifend in Form von MVZ organisiert ist“, warnte Müller.
Eine bessere statistische und sachliche Grundlage für die aktuelle politische Debatte forderte jüngst auch der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (BMVZ). Denkbar sei beispielsweise, die Daten bei den Zulassungsausschüssen zur Verbesserung der Informationslage bundesweit zusammenzuführen.
Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte bereits gestern betont, dass der Antrag viele der Vorschläge aufgreife, die die BÄK in einem Positionspapier Anfang dieses Jahres unterbreitet hatte. BÄK-Präsident Klaus Reinhardt plädierte dafür, dass entsprechende Regelungen bereits in das Versorgungsgesetz I aufgenommen werden. © aha/aerzteblatt.de

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