Politik
Bundesrat für Nachbesserungen an Arzneimittelgesetz
Freitag, 12. Mai 2023
Berlin – Für Anpassungen am Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) sprachen sich heute die Bundesländer aus. Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sagte im Bundesrat, es würden weitere nachhaltige Maßnahmen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Deutschland benötigt – der vorliegende Gesetzentwurf löse die strukturellen Probleme nicht.
Der Bundesrat spricht sich in seiner Stellungnahme zum ALBVVG insbesondere dafür aus, unter Einbeziehung der Pharmabranche eine langfristige Strategie zu erarbeiten, um die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln auch in Zukunft sicherzustellen. Zentrales Anliegen müsse es sein, eigene Produktion und Forschung zu stärken und zu fördern, wie auch Rhein in seiner Rede betonte.
Unterstützung für diese Forderung kam vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa). „Die beste Versicherung gegen Lieferengpässe sind eine innovative, international wettbewerbsfähige und hochmoderne Pharmaproduktion am Standort“, sagte vfa-Präsident Han Steutel.
Die Länderkammer sprach sich zudem dafür aus, die Vergütung der Apotheken – insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Energiekosten sowie der Inflation – auf eine „auskömmliche“ Grundlage zu stellen. Hierzu sei es erforderlich, die Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung entsprechend anzupassen.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) kritisierte im Bundesrat, der vorliegende Gesetzentwurf erwecke den Eindruck einer mangelnden Wertschätzung der Apotheken. Die Bundesregierung sei aufgefordert, deren Vergütung zu überprüfen.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte die Vorschläge. „Wie man aus dem heutigen Bundesratsbeschluss lesen kann, sind die Bundesländer deutlich näher an den Problemen und Herausforderungen der Menschen im Versorgungsalltag als das Bundesgesundheitsministerium“, sagte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung verfasst und beides dem Deutschen Bundestag vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat in einer der nächsten Plenarsitzungen noch einmal abschließend beraten. © aha/aerzteblatt.de

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