Politik
Qualitätssicherung: Neues wissenschaftliches Konzept und Abschaffung von CT-Prüfungen in Praxen
Freitag, 12. Mai 2023
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein wissenschaftliches Konzept in Auftrag gegeben, mit dem die datengestützte Qualitätssicherung effizienter und zielgenauer werden soll.
Bei der Entwicklung neuer Verfahren sollen systematisch jene medizinischen Leistungsbereiche identifiziert und einbezogen werden, die eine hohe Fehleranfälligkeit aufweisen oder bei denen viele Patientinnen und Patienten von Mängeln betroffen wären, heißt es nach Beschlussfassung durch das Gremium der Selbstverwaltung.
Basis soll ein wissenschaftliches Konzept sein, für das das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) den Auftrag erhalten hat. Es soll spätestens im Januar 2025 vorliegen.
Institutsleiter Claus-Dieter Heidecke erklärte im Anschluss in der Sitzung, er freue sich über den Auftrag. Die Beauftragung sei Teil des eingeleiteten Prozesses, die Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung effizienter aufzustellen, so der G-BA.
In der Debatte im Plenum hatten Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie der Patientenvertretung über einzelne Inhalte der Beauftragung unterschiedliche Meinungen.
„Ich bin überzeugt, dass wir mit zielgenauerer Datenerfassung der Qualitätssicherung einen echten Schub geben können und der damit verbundene Aufwand besser akzeptiert wird", sagte Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und verantwortlich für den Bereich Qualitätssicherung, in einer Mitteilung.
„Auch für die Qualitätssicherung selbst gilt: Viel hilft nicht immer viel. Das heute beauftragte wissenschaftliche Konzept soll uns genau dabei unterstützen. Gute und akzeptierte Qualitätssicherung lebt davon, dass wir regelmäßig überprüfen, ob Instrumente und Prüfaufträge nutzbringend sind.“
Der beschlossene Auftrag an das IQTIG umfasst neben der eigentlichen Konzeptentwicklung auch eine einmalige Erprobung, um den vorgeschlagenen Weg auf eine praktische Anwendung hin zu testen, heißt es vom G-BA.
Ziel sei es, eine Methodik zu entwickeln, die kontinuierlich jene Versorgungsbereiche identifiziert, bei denen es relevante Qualitätsdefizite gibt oder ein hoher Nutzen für die Patienten erwartet wird. Zugleich sollen so auch systematisch relevante Ziele für die Qualitätssicherung bestimmt werden.
Abschaffung der Qualitätsprüfungen in vier radiologischen Leistungsbereichen
In der Plenarsitzung beschlossen die G-BA-Mitglieder ebenso das Ende der Qualitätsprüfungen in vier radiologischen Leistungsbereichen. So wurden in den vergangenen Jahren stichprobenhaft die Arbeit von zufällig ausgewählten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten überprüft: Dabei ging es um die konventionelle Röntgendiagnostik, Computertomographie, Kernspintomographie und Arthroskopie.
In den Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien Arthroskopie, Kernspintomographie und Radiologie des G-BA wurde bislang der Rahmen für die Analyse von fachlich-inhaltlichen Qualitätsmängeln vorgegeben.
Fiel eine Praxis dabei negativ auf, wurde der Weiterentwicklungsbedarf der Arbeit überprüft. Allerdings, so heißt es nun heute vom G-BA wurden in den vergangenen Jahren beim Einsatz der Computertomographie durchweg positive Ergebnisse registriert, auch ein zeitlich befristetes Aussetzen der Prüfungen habe keinen negativen Effekt gezeigt.
„Daher ist es aus Sicht des G-BA gerechtfertigt, diesen Leistungsbereich nicht mehr zu überprüfen und somit aufzuheben", heißt es in einer Mitteilung. „Gibt es längerfristig überzeugende Ergebnisse – also eine hohe Versorgungsqualität wie jetzt bei der Computertomographie – spricht nichts dagegen, auf Prüfungen zu verzichten", erklärte G-BA-Unparteiische Maag.
Dieser Beschluss muss nun vom Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit (BMG) innerhalb der nächsten zwei Monate geprüft werden, bis er in Kraft treten kann. © EB/bee/aerzteblatt.de

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