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Neue Approbationsordnung: AWMF warnt vor „Hammerexamen“

Dienstag, 16. Mai 2023

/Robert Kneschke, stock.adobe.com

Berlin – Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) warnt vor den derzeitigen Plänen der Bundesregierung zur Neugestaltung der ärztlichen Approbationsordnung. Den Studierenden drohe ein „Hammerexamen“ nach dem dritten Studienjahr, das auch die Universitäten unnötig belasten würde.

Die Vorschläge, die einem derzeit kursierenden Referentenentwurf für die geplante Reform zu entnehmen seien, würden demnach die Bedingungen für Studium und Lehre im Fach Humanmedizin enorm erschwe­ren – ohne die angestrebten finanziellen Erleichterungen zu erzielen.

So sei geplant, das schriftliche M1-Examen erst nach sechs Semestern durchzuführen und dabei 50 Pro­zent mehr Stoff abzufragen als bisher. Die AWMF fordert nun, zumindest dieses Examen schon nach vier Semestern durchzuführen und nur den Stoff dieser vier Semester abzufragen.

„Mit dem aktuellen Entwurf droht ein neues Hammerexamen nach dem dritten Studienjahr“, sagte AWMF-Präsident Rolf-Detlef Treede. „Umfang und Inhalt der mündlichen Prüfung nach dem 6. Semester müssen außerdem leistbar bleiben.“

Denn der Entwurf sehe auch vor, die Prüfungssituation von vier auf fünf Stunden zu verlängern und die Zahl der gleichzeitig anwesenden Prüfenden von drei auf vier zu erhöhen. Darunter müsse auch eine Per­son aus einem klinischen Fach sein, das bis zu diesem Zeitpunkt aber nur rudimentär gelehrt wurde.

„Sowohl die psychische Belastung für die Studierenden als auch die personellen und organisatorischen Belastungen für die Universitäten wären immens“, kritisiert Treede. „Das produziert unnötige Kosten, ohne einen entsprechenden Gewinn zu generieren.“

Im aktuellen Entwurf werde der Grundsatz verletzt, dass diejenigen, die ein Fach prüfen, dieses auch leh­ren. Denn in der aktuell geplanten Konzeption der M1-Prüfung würden die Inhalte der klinisch-theoreti­schen und der psychosozialen Fächer von den anderen Fächern mitgeprüft. Außerdem dürften die klini­schen Fächer demnach auch von Fachärzten oder -ärztinnen geprüft werden, die dem Lehrkörper der Universität nicht angehören.

Auch gegen das Verfahren des „Blended Learning“ wendet sich die AWMF. Indem 30 Prozent der Vorlesun­gen dadurch ersetzt werden, sollen Kosteneinsparungen erreicht werden.

„Dieser Ansatz ist aus unserer Sicht nicht tragfähig, denn Veranstaltungen, die im blended-Learning-Format durchgeführt werden, sind nicht weniger personalaufwändig“, wendet Renate Deinzer, Vorsitzende der Ad-hoc-Kommission-Approbationsordnungen der AWMF, ein.

Es brauche im Gegenteil sogar mehr personellen Einsatz und mehr Ressourcen, wodurch das Format sogar noch kostenintensiver werde.

Immerhin in einem Punkt unterstützt die AWMF die Pläne der Bundesregierung: Sie begrüße, dass das Vor­haben einer staatlich organisierten Parcoursprüfung bei der mündlichen Prüfung nun endgültig aufgege­ben wurde.

„Dass dieses Format jetzt aber inneruniversitär festgeschrieben wird, spart kaum Geld, sondern führt ledig­lich zu einer Kostenverlagerung von den Prüfungsämtern in die Universitäten hinein“, erklärte Deinzer. „Gleichzeitig verhindert es die Etablierung anderer Formate, mit denen es besser gelingen kann, die er­forderlichen Kompetenzen bei den Studierenden sicherzustellen.“

Auch, dass die wissenschaftliche Ausbildung durch die neue Approbationsordnung intensiviert werden soll, indem eine bestimmte Zeit für eine Forschungsarbeit eingeräumt wird, sei grundsätzlich zu begrüßen.

Drei Blöcke von jeweils vier Wochen seien dafür momentan vorgesehen. „Diese starre Aufteilung erschwert jedoch die Durchführung und Auswahl von Forschungsarbeiten immens“, wendete Treede ein. Hier brauche es mehr Flexibilität: Die AWMF fordert, die zur Verfügung stehende Gesamtstundenzeit festzulegen, den Fakultäten aber Freiräume bei der Einteilung dieser Zeit zu lassen.

Außerdem wendet sich die Arbeitsgemeinschaft gegen die geplante Streichung der Innovationsklausel, die Abweichungen vom Regelstudiengang ermöglicht. „Wenn die Notwendigkeit der Regelungen in der Reform überzeugen, dann müssen sie auch für alle ausnahmslos gelten“, betonte Treede. © lau/EB/aerzteblatt.de

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