Ärzteschaft
Ärztetag beauftragt Verbesserung der Evaluation der Weiterbildung
Freitag, 19. Mai 2023
Essen – In vielen Krankenhäusern wird Ärzten in Weiterbildung weiterhin kein Programm für ihre Weiterbildung ausgehändigt. Laut der aktuellen Evaluation der Weiterbildung in 13 Landesärztekammern sagten 61,9 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte, dass ihnen kein Programm ausgehändigt wurde.
Nur 26 Prozent hatten ein Programm, zwölf Prozent von 11.123 Teilnehmenden machten keine Angabe dazu.
„Das ist eigentlich ein Skandal, weil die Weiterbildungsordnung eigentlich vorsieht, dass ein Weiterbildungsprogramm ausgehändigt wird. Da müssen wir als Kammern weiter ganz genau draufschauen“, sagte Johannes-Albert Gehle, der gemeinsam mit Henrik Hermann Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer ist, auf dem 127. Deutschen Ärztetag.
Dort, wo es ein Programm gibt, wird sich auch in 75 Prozent an den Plan gehalten. 62,5 Prozent bejahten auch die Frage, ob es ein regelmäßiges Weiterbildungsgespräch gab, 26,3 Prozent hatten kein Gespräch.
Bei der eingeführten Dokumentation der erlernten Fähigkeiten im eLogbuch nutzen 42 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung die elektronische Dokumentation, 39,5 Prozent nutzten dies nicht.
Die Bestätigung der dokumentierten Fähigkeiten durch den Weiterbilder im eLogbuch erfolgt allerdings nur in 35,1 Prozent der Fälle. Inzwischen ist das eLogbuch in 15 der 17 Landesärztekammern eingeführt. Im Vergleich zum vergangenen Ärztetag sind damit zwei weitere Kammern hinzugekommen.
Die Ergebnisse der Umfrage sollen demnächst ausführlicher dargestellt werden. 13 Kammern hatten sich an der Evaluation beteiligt, von zwölf Kammern liegen Ergebnisse vor. Es gab Kernfragen, die alle Kammern den Ärzten in Weiterbildung stellten. Auch konnten Kammern zusätzlich ihre eigenen Themen in die Umfrage einbringen.
Um die Evaluation der Weiterbildung zu verbessern und zu verstetigen hat der 127. Deutsche Ärztetag die Bundesärztekammer und die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung" aufgefordert, eine einheitliche und qualifizierte Evaluation der Weiterbildung zu entwickeln. Eckpunkte zur Fortentwicklung der Weiterbildung sollen bis zum 128. Deutschen Ärztetag im kommenden Jahr vorgelegt werden.
Durch eine einheitliche Evaluation könnten frühzeitig Schwachpunkte der Weiterbildung erkannt und Analysen ohne absehbare Konsequenzen vermieden werden, sagte Wolf Andreas Fach, Abgeordneter der Landesärztekammer Hessen. Die zunehmende Differenzierung der medizinischen Profession erfordere nach seiner Ansicht auch eine neue Strukturierung der ärztlichen Weiterbildung.
Künftig sollte auch ein möglichst bundesweit einheitlicher Umgang mit dem eLogbuch sichergestellt werden, forderten die Delegierten. Die Dokumentation von Inhalten und Zeiten der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten müsse nach klaren und vergleichbaren Regeln geführt werden.
Momentan sei der Umgang mit dem eLogbuch in den einzelnen Landesärztekammern noch sehr unterschiedlich, so Fach. Diese Differenzen sollten intensiv bearbeitet werden. „Wir dürfen die Weiterbildungsordnung nicht zerfasern lassen“, betonte er. Nur so ließe sich die Anerkennung und Qualität der in der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018 vorgegebenen Kompetenzen bundesweit sicherstellen.
Ferner beschloss der Ärztetag, das eLogbuch als zentrale Dokumentation der Weiterbildung dem persönlichen Bereich der oder des jeweiligen Weiterzubildenden zuzuordnen. Es sei die Schnittstelle zwischen Ärztin oder Arzt in Weiterbildung, befugter Ärztin oder Arzt und zuständiger Landesärztekammer und habe einen persönlichen Zeugnischarakter, der primär der Datenhoheit der Ärztin oder des Arztes in Weiterbildung unterliege.
Regelhaft freizugeben sei das eLogbuch jedoch für die oder den Befugten zur Bestätigung erworbener Kompetenzen sowie in einigen Fällen die zuständige Landesärztekammer.
Gleichzeitig forderten die Delegierten die Bundesärztekammer auf, das eLogbuch nutzerfreundlicher zu gestalten. Insbesondere die regelmäßige Anwendung als Dokumentation der Weiterbildung müsse verbessert werden, betonte Sven C. Dreyer von der Ärztekammer Nordrhein.
Zudem sprach sich heute der 127. Deutsche Ärztetag für eine Verständigung in den Weiterbildungsgremien über die Auslegung des Begriffs „Vollzeit" aus. Es wäre bislang unklar, welcher Stundenumfang als „ganztägig“ für die Absolvierung der Weiterbildung gilt.
Beispielsweise die Landesärztekammer Sachsen-Anhalt erkenne 35 Wochenstunden als Vollzeitweiterbildung an, sagte Sebastian Exner, Abgeordneter der Ärztekammer Nordrhein. Andere Kammern orientierten sich dagegen an den Vollzeitdefinitionen der Arbeitsverträge.
Für die Weiterzubildenden könne dies im Fall eines Kammerwechsels eine Verlängerung der Weiterbildungszeit bedeuten. Dafür brauche es mehr Planungssicherheit.
Desweiteren forderte der 127. Deutsche Ärztetag 2023 die Qualität der ärztlichen Weiterbildung im Rahmen von anstehenden Krankenhausreformen auf Bundes- und Länderebene sicherzustellen. Er forderte dazu alle am Reformprozess Beteiligten auf, die ärztliche Weiterbildung als elementaren Bestandteil der Krankenhausreform zu begreifen. © bee/ER/aerzteblatt.de

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