Ärzteschaft
Angemessene ärztliche Personalausstattung Voraussetzung für hochwertige Versorgung
Freitag, 19. Mai 2023
Essen – Als Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige stationäre Patientenversorgung ist eine patienten- und aufgabengerechte ärztliche Personalausstattung zu definieren, umzusetzen und zu finanzieren. Darauf wiesen heute die Delegierten des 127. Deutschen Ärztetages hin.
In einem Beschluss fordert der Ärztetag den Gesetzgeber auf, das ärztliche Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer (BÄK) zu verwenden. Die anstehende Krankenhausreform solle für die Schaffung der erforderlichen Gesetzesgrundlagen genutzt werden.
Dass eine gute Personalausstattung im medizinischen Sektor von zentraler Bedeutung für die Versorgungsqualität, die Berufszufriedenheit und die Nachwuchssicherung ist, sei „unstrittig“, so die Begründung. Um diese Erkenntnis praktisch umzusetzen, müsse die benötigte Personalausstattung für eine patienten- und aufgabengerechte Versorgung konkret ermittelt werden. Dies gelte nicht nur für den pflegerischen, sondern auch für den ärztlichen Bereich.
BÄK-Vizepräsidentin Susanne Johna betonte in der Diskussion, ein Hinwegsehen über den Status Quo stelle keine Alternative dar. Es sei nun wichtig, mit der Entwicklung des Bemessungssystems fortzuschreiten, um möglichst ein fertiges Ergebnis in die Krankenhausreform einbringen zu können.
Die BÄK hatte im Rahmen des 126. Deutschen Ärztetages 2022 beschlossen, ein für die jeweiligen Abteilungen anpassbares System zur Kalkulation patienten- und aufgabengerechter ärztlicher Personalausstattung (ÄPS-BÄK) zu erarbeiten.
Den aktuellen Stand der BÄK-Arbeitsgemeinschaft „Personalvorgaben für Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus“ stellte in Essen Henrik Herrmann vor. Erste Pre-Tests in Fachabteilungen der Unfallchirurgie, Gastroenterologie und Geriatrie seien erfolgt. Man habe aus den intensiven Evaluationsgesprächen „viel gelernt“. In den nächsten Schritten sollen nun weitere Fachgruppen eingebunden werden.
Die Ärztetagsdelegierten appellieren an Bund und Länder, bei der weiteren gesetzlichen Ausgestaltung der Krankenhausreform, die auf Basis des ÄPS-BÄK ermittelte Personalausstattung bei der Finanzierung der Vorhaltekosten vollumfänglich einzubeziehen. Dabei müsse die Finanzierung des gesamten ärztlichen Personals sichergestellt werden.
Die an den hohen Sicherheitsstandards und der hohen Behandlungsqualität orientierten und von den Fachgesellschaften und ärztlichen Berufsverbänden entwickelten Instrumente und Eckpunkte zur apparativen und personellen Ausstattung seien im Gesetzentwurf zu implementieren. Eine Definition einzelner Fachbereiche als sogenannte Querschnittsfächer lehnt der Deutsche Ärztetag ab. © aha/aerzteblatt.de

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