Ärzteschaft
Coronaschutzimpfung jetzt Kassenleistung in Berlin
Montag, 22. Mai 2023
Berlin – Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) und Krankenkassen haben sich auf eine Coronaimpfvergütung verständigt. Das teilte heute die KV Berlin mit. Für die impfenden Praxen gilt rückwirkend zum 8. April eine Vergütung in Höhe von 15 Euro je COVID-19-Impfung.
Die Vergütung setzt sich aus zehn Euro für die Impfung und je 2,50 Euro für Dokumentations- und Organisationsaufwand zusammen, wie die KV in den Praxisdetailinfos auf der Homepage schreibt. Die KV wies darauf hin, dass die Kosten für Spritzen und Kanülen mit der Vergütung abgegolten sind.
Die Vergütung für den Mehraufwand entfällt demnach, sobald der erhöhte Dokumentationsaufwand und/oder Organisationsaufwand für die Impfung nicht mehr gegeben ist. Das ist spätestens zum 30. Juni 2024 mit Auslaufen der COVID-19-Vorsorgeverordnung der Fall, wie es heißt.
Zugleich wird die Vergütung der Grippeschutzimpfung rückwirkend zum 1. April 2023 auf zehn Euro erhöht. Zuvor lag diese bei neun Euro. Damit haben sich die Kassen und KV Berlin an den bereits bundesweit erzielten Einigungen orientiert.
„Es ist gut, dass wir mit den Krankenkassen endlich eine Einigung erzielt haben“, hieß es seitens des Vorstands der KV Berlin. Auch wenn man sich bei der Vergütung des Mehraufwands mehr finanzielle Unterstützung versprochen habe, sei man am Ende zufrieden, dass es ein Ergebnis gebe.
Eine Neuregelung der Vergütung für Coronaimpfungen war erforderlich geworden, weil die Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum 8. April dieses Jahres ausgelaufen ist. Bislang zahlte der Bund 28 Euro werktags, an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen 36 Euro.
Nach Anlaufschwierigkeiten haben sich mittlerweile neben Berlin, die KVen Bremen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Saarland, Sachsen, Westfalen-Lippe und Nordrhein mit den Krankenkassen auf eine Vergütung für Coronaimpfungen verständigt.
In den vier KV-Regionen, in denen sich bisher keine Einigung gibt, erfolgt die Abrechnung für die Coronaimpfungen über das Kostenerstattungsverfahren via Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). © may/bee/aerzteblatt.de

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