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Politik

Koalition einigt sich im Streit um Pflegereform auf Kompromiss

Dienstag, 23. Mai 2023

/picture alliance, ROBIN UTRECHT

Berlin – Vor den Beratungen im Bundestag über die Pflegereform haben sich die Ampelfraktionen auf ein flexibles Entlastungsbudget für pflegende Angehörige verständigt.

Damit sollen Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombiniert werden können, erklärte Grünen-Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink heute. So könnten pflegende Angehörige eine Auszeit nehmen, in der die Pflege sichergestellt sei.

Vom GKV-Spitzenverband und Patientenschützern kam Kritik daran, dass zur Gegenfinanzierung die Leistun­gen für die ambulante Pflege Anfang 2024 nicht um fünf Prozent, sondern um 4,5 Prozent erhöht werden sollen.

Zunächst soll dieses Entlastungsbudget Klein-Schmeink zufolge ab Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro Eltern pflegebedürftiger Kinder zu Verfügung stehen. Ab Juli 2025 soll das Entlastungsbudget dann für alle Anspruchsberechtigten gelten und 3539 Euro betragen.

Die Einführung eines flexibel nutzbaren Budgets war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Das Vorhaben war jedoch kurz vor der Beschlussfassung des Gesetzentwurfs im Kabinett wieder gekippt worden. Die FDP widersprach heute Darstellungen, dies sei auf ihren Druck hin geschehen.

„Dass es kurzzeitig aus dem Gesetzentwurf gefallen ist, ist Sache des Bundesgesundheitsministeriums“, er­klärte die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Nicole Westig. Man habe lediglich auf die angespannte Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung hingewiesen und zur Vorsicht bei Leistungsaus­wei­tungen aufgerufen. Das Entlastungsbudget hingegen sei Teil des FDP-Wahlprogramms und im Koalitions­vertrag vereinbart. Wichtig sei, dass es nun komme, betonte Westig.

Patientenschützer lobten zwar das flexible Budget, kritisierten aber die geplante Gegenfinanzierung. Der Vor­stand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), schon die ursprünglich geplante Anhebung um fünf Prozent ab 2024 sei ein Bruch politischer Versprechen gewesen.

Schließlich habe die Regierung der Bevölkerung die Zusage gegeben, die Leistungen regelhaft an die Preis­steigerung anzupassen. Brysch appellierte an die Abgeordneten, "diese Reform so nicht zu beschließen". Er kritisierte zudem, dass das gemeinsame Entlastungspaket erst Mitte Juli komme.

Der GKV-Spitzenverband nannte die Regelung zum Entlastungsbudget „erstmal begrüßenswert“. Für die Pfle­gebedürftigen bringe ein gemeinsames Budget die nötige Flexibilität und sei damit lebensnäher.

„Gleichzeitig jedoch die Anhebung der Leistungsbeträge in der ambulanten Pflege zu kürzen, ist nicht nach­vollziehbar“, erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands, Gernot Kiefer. „Hier fehlt jeglicher Bezug zur Realität und das offenbart erneut, wie sehr die Finanzen der Pflege auf Kante genäht sind.“

Der Bund schulde den Versicherten mehr als fünf Milliarden Euro, weil er nicht vollumfänglich für die pande­miebedingten Kosten aufkomme. Stattdessen müssten die Versicherten und Arbeitgeber mit höheren Beiträ­gen die Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung sicherstellen.

„Wenn der Bund endlich seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nachkommen würde, dann müsste man an dieser Stelle nicht die dringend benötigte Erhöhung des Pflegegeldes beschneiden“, kritisierte Kiefer.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich verwies darauf, dass mit dem Gesetzentwurf Verbesserungen für pflegebe­dürftige Kinder und die Kurzzeitpflege erreicht würden. „Wir wären gern noch etwas weitergegangen, das war aus finanziellen gründen nicht möglich“, sagte Mützenich heute in Berlin.

Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird morgen im Bundestag erstmals beraten; die Schlussabstimmung soll am kommenden Freitag sein. © afp/aerzteblatt.de

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