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Ärzteschaft

Bundesärztekammer legt Eckpunkte zur Krankenhausreform vor

Dienstag, 23. Mai 2023

Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer. /picture alliance, Henning Kaiser

Berlin – Bei der geplanten Krankenhausreform sollte die Politik insbesondere die ärztliche Weiterbildung berücksichtigen und diese auf allen Versorgungsstufen stärken. Das fordert die Bundesärztekammer (BÄK) in einem aktuellen Eckpunktepapier.

Neben der Stärkung der Weiterbildung sollte die Ärzteschaft im Reformprozess außerdem stärker eingebun­den, Bürokratiemaßnahmen abgebaut und Sektorengrenzen überwunden werden, heißt es in dem Eckpunkte­papier.

Das Papier hatte die BÄK im Vorfeld des 127. Deutschen Ärztetags erarbeitet. Ein entsprechender Beschlussan­trag wurde auf dem Ärztetag vergangene Woche allerdings nicht diskutiert, sondern an den Vorstand der BÄK überwiesen.

Die BÄK reagiert damit auf die heute anstehende Gesprächsrunde zwischen Bund und Ländern zur Kranken­hausreform und auf ein aktuelles Papier aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), in dem die bisheri­gen Vorstellungen zur Reform festgehalten sind.

Darin hieß es unter anderem, dass die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) möglichst abgesenkt werden sollten, um den Anreiz auf eine möglichst hohe Fallzahl zu reduzieren.

Einerseits begrüßt BÄK-Präsident Klaus Reinhardt, dass in dem BMG-Papier auch die Sicherung der Weiterbil­dung genannt wird. „Es ist aber völlig unzureichend, dies nur bei den Kliniken der niedrigsten Versorgungs­stufe aufzugreifen, den sogenannten Level-Ii-Kliniken“, sagte Reinhardt.

Die Level-Ii-Krankenhäuser sollen auf Basis des Vorschlags der Regierungskommission Krankenhaus künftig die Vor-Ort-Versorgung als integrierte ambulante/stationäre Grundversorgung sicherstellen.

Reinhardt fordert die Stärkung der ärztlichen Weiterbildung auf allen Versorgungsstufen sicherzustellen. „Außerdem werden in Zukunft verstärkt klinik- und sektorenübergreifende Weiterbildungsverbünde erforder­lich sein“, heißt es in dem BÄK-Papier.

Vielfalt und strukturelle Besonderheiten der Krankenhauslandschaft sollen erhalten bleiben

Die BÄK setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass die Beteiligung der Kliniken an einer sektorenübergreifen­den Weiterbildung im Rahmen der Krankenhausplanung verbindlich vorgegeben wird.

Nur mit diesen Maßnahmen werde die Reform nicht zum Risiko für die ärztliche Nachwuchsgewinnung, so Reinhardt. Außerdem müssten Kliniken weiterhin „ohne Wenn und Aber“ unter ärztlichen Leitungen geführt werden.

Zudem spricht sich die BÄK für die Beibehaltung der Länderhoheit bei den Krankenhausstrukturen aus. Rein­hardt bemängelte, dass die Länder zwar eigene Regelungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen und Leveln treffen können sollten, diese aber über einheitliche Finanzierungs- und Transparenzvorschriften des Bundes faktisch ins Leere laufen würden.

Im Eckpunktepapier heißt es außerdem, dass die regionale Vielfalt und strukturellen Besonderheiten der Bun­desländer durch die jeweilige Landesplanung berücksichtigt werden müssen. Es werde aber eine Harmonisie­rung der aktuell sehr heterogenen Krankenhauspläne benötigt, fordert die BÄK.

Und: „Die Bundesländer müssen sich ihrer Verantwortung für die Strukturplanung und die Investitionsfinan­zie­rung nach vielen Jahren der Vernachlässigung nun aber auch verantwortungsbewusst stellen“, heißt es im BÄK-Papier weiter.

Das Eckpunktepapier fordert zudem eine wirksame Entbürokratisierung. Insbesondere Doppelungen von kontrollbehafteten Strukturvorgaben zwischen Abrechnungskomplexcodes (OPS-Komplexcodes) und Leis­tungsgruppenanforderungen dürfe es nicht geben. In jedem Bundesland werde eine transparente Übersicht über die verschiedenen Prüfaktivitäten benötigt, so Reinhardt.

Er fordert eine grundlegende Reform des DRG-Systems, damit es durch die geplante und „prinzipiell richtige“ Vorhaltevergütung nicht zu weiteren Kontrollen durch den Medizinischen Dienst komme. Bei der Vorhalte­ver­gütung sollte zudem die ärztliche Personalausstattung eigenständig berücksichtigt werden, betonte Rein­hardt.

Bezüglich der Überwindung von Sektorengrenzen ruft die BÄK den Gesetzgeber dazu auf, die aktuell beste­henden Ansätze zur Krankenhausreform mit den geplanten Maßnahmen zur Ambulantisierung (beispielsweise die Hybrid-DRG und die sektorengleiche Vergütung) in ein Gesamtkonzept zu überführen.

„Auch die geplante und überfällige Reform der Notfallversorgung muss die sektorenübergreifende Zusamm­en­arbeit stärken und mit dem Krankenhausreformprozess abgestimmt werden“, heißt es im Eckpunktepapier. Um die ambulante ärztliche Versorgung nachhaltig zu stärken, sei zudem eine schnelle und umfassende Entbudgetierung nötig. © cmk/aerzteblatt.de

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