Ärzteschaft
Bundesärztekammer legt Eckpunkte zur Krankenhausreform vor
Dienstag, 23. Mai 2023
Berlin – Bei der geplanten Krankenhausreform sollte die Politik insbesondere die ärztliche Weiterbildung berücksichtigen und diese auf allen Versorgungsstufen stärken. Das fordert die Bundesärztekammer (BÄK) in einem aktuellen Eckpunktepapier.
Neben der Stärkung der Weiterbildung sollte die Ärzteschaft im Reformprozess außerdem stärker eingebunden, Bürokratiemaßnahmen abgebaut und Sektorengrenzen überwunden werden, heißt es in dem Eckpunktepapier.
Das Papier hatte die BÄK im Vorfeld des 127. Deutschen Ärztetags erarbeitet. Ein entsprechender Beschlussantrag wurde auf dem Ärztetag vergangene Woche allerdings nicht diskutiert, sondern an den Vorstand der BÄK überwiesen.
Die BÄK reagiert damit auf die heute anstehende Gesprächsrunde zwischen Bund und Ländern zur Krankenhausreform und auf ein aktuelles Papier aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), in dem die bisherigen Vorstellungen zur Reform festgehalten sind.
Darin hieß es unter anderem, dass die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) möglichst abgesenkt werden sollten, um den Anreiz auf eine möglichst hohe Fallzahl zu reduzieren.
Einerseits begrüßt BÄK-Präsident Klaus Reinhardt, dass in dem BMG-Papier auch die Sicherung der Weiterbildung genannt wird. „Es ist aber völlig unzureichend, dies nur bei den Kliniken der niedrigsten Versorgungsstufe aufzugreifen, den sogenannten Level-Ii-Kliniken“, sagte Reinhardt.
Die Level-Ii-Krankenhäuser sollen auf Basis des Vorschlags der Regierungskommission Krankenhaus künftig die Vor-Ort-Versorgung als integrierte ambulante/stationäre Grundversorgung sicherstellen.
Reinhardt fordert die Stärkung der ärztlichen Weiterbildung auf allen Versorgungsstufen sicherzustellen. „Außerdem werden in Zukunft verstärkt klinik- und sektorenübergreifende Weiterbildungsverbünde erforderlich sein“, heißt es in dem BÄK-Papier.
Vielfalt und strukturelle Besonderheiten der Krankenhauslandschaft sollen erhalten bleiben
Die BÄK setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass die Beteiligung der Kliniken an einer sektorenübergreifenden Weiterbildung im Rahmen der Krankenhausplanung verbindlich vorgegeben wird.
Nur mit diesen Maßnahmen werde die Reform nicht zum Risiko für die ärztliche Nachwuchsgewinnung, so Reinhardt. Außerdem müssten Kliniken weiterhin „ohne Wenn und Aber“ unter ärztlichen Leitungen geführt werden.
Zudem spricht sich die BÄK für die Beibehaltung der Länderhoheit bei den Krankenhausstrukturen aus. Reinhardt bemängelte, dass die Länder zwar eigene Regelungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen und Leveln treffen können sollten, diese aber über einheitliche Finanzierungs- und Transparenzvorschriften des Bundes faktisch ins Leere laufen würden.
Im Eckpunktepapier heißt es außerdem, dass die regionale Vielfalt und strukturellen Besonderheiten der Bundesländer durch die jeweilige Landesplanung berücksichtigt werden müssen. Es werde aber eine Harmonisierung der aktuell sehr heterogenen Krankenhauspläne benötigt, fordert die BÄK.
Und: „Die Bundesländer müssen sich ihrer Verantwortung für die Strukturplanung und die Investitionsfinanzierung nach vielen Jahren der Vernachlässigung nun aber auch verantwortungsbewusst stellen“, heißt es im BÄK-Papier weiter.
zum Thema
Deutsches Ärzteblatt print
- Krankenhausreform: Streit um die Levels
- Eröffnung des 127. Deutschen Ärztetages: Zwischen Distanz und dem Willen zur Zusammenarbeit
- Krankenhausreform: Die Schweizer machen es vor
aerzteblatt.de
Das Eckpunktepapier fordert zudem eine wirksame Entbürokratisierung. Insbesondere Doppelungen von kontrollbehafteten Strukturvorgaben zwischen Abrechnungskomplexcodes (OPS-Komplexcodes) und Leistungsgruppenanforderungen dürfe es nicht geben. In jedem Bundesland werde eine transparente Übersicht über die verschiedenen Prüfaktivitäten benötigt, so Reinhardt.
Er fordert eine grundlegende Reform des DRG-Systems, damit es durch die geplante und „prinzipiell richtige“ Vorhaltevergütung nicht zu weiteren Kontrollen durch den Medizinischen Dienst komme. Bei der Vorhaltevergütung sollte zudem die ärztliche Personalausstattung eigenständig berücksichtigt werden, betonte Reinhardt.
Bezüglich der Überwindung von Sektorengrenzen ruft die BÄK den Gesetzgeber dazu auf, die aktuell bestehenden Ansätze zur Krankenhausreform mit den geplanten Maßnahmen zur Ambulantisierung (beispielsweise die Hybrid-DRG und die sektorengleiche Vergütung) in ein Gesamtkonzept zu überführen.
„Auch die geplante und überfällige Reform der Notfallversorgung muss die sektorenübergreifende Zusammenarbeit stärken und mit dem Krankenhausreformprozess abgestimmt werden“, heißt es im Eckpunktepapier. Um die ambulante ärztliche Versorgung nachhaltig zu stärken, sei zudem eine schnelle und umfassende Entbudgetierung nötig. © cmk/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema



Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.