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Europäische Union setzt auf Open Ac­cess beim wissenschaftlichen Publizieren

Dienstag, 23. Mai 2023

/J Bettencourt/peopleimages.com, stock.adobe.com

Brüssel – Der Wettbewerbsrat der Europäischen Union (EU) hat heute Ratsschlussfolgerungen zum wissen­schaftlichen Publizieren angenommen. Das Papier mit dem Titel „On high-quality, transparent, open, trust­worthy and equitable scholarly publishing” empfiehlt den Mitgliedsstaaten, das freie Publizieren zu stärken.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) begrüßt die Empfehlungen grundsätzlich. Insbesondere unter­streicht die DFG die Aussagen, dass wissenschaftliche Publikationsorgane sich „in einer qualitativ hochwerti­gen Art und Weise als offen zugängliche, nachhaltig finanzierte digitale Infrastrukturen für die Forschung weiterentwickeln sollen“.

Sie sollten so organisiert sein, dass sie die Prinzipien der Wissenschaftsfreiheit schützen, zu wissenschaftli­cher Integrität und Qualität beitragen sowie die höchstmögliche Zugänglichkeit und Nachnutzbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen gewährleisten.

Außerdem sollten höchste Maßstäbe für die Qualitätssicherung der Veröffentlichungen, die Vertrauenswür­dig­keit der Prozesse und die Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit der Inhalte gelten. Wichtig ist laut DFG zudem, die Möglichkeiten des digitalen Publizierens besser auszuschöpfen.

Die Forschungsgemeinschaft betont in ihrer Stellungnahme, das die Literaturversorgung und die Open-Ac­cess-Publikation nicht teurer werden dürften. „Keinesfalls darf es zu einer Situation kommen, in der die Ver­fügbarkeit von Mitteln über die Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs entscheidet“, so die DFG.

Die EU-Ratsschlussfolgerungen empfehlen den Ländern und Organisationen, sich an „Open Research Europe“ als einer von Wissenschaftseinrichtungen getragenen Publikationsplattform zu beteiligen. Auch dazu signa­lisiert die DFG Zustimmung.

„Es ist wichtig, die Akzeptanz für diese paneuropäischen Infrastrukturen in der Wissenschaft zu stärken und dadurch die Nutzung zu erhöhen“, heißt es in der Stellungnahme. Dies könne nur durch das Einbeziehen von Wissenschaftlern sowie deren Institutionen geschehen.

Weiterhin mahnt die EU in den Ratsschlussfolgerungen einen Kulturwandel bei der Bewertung von For­schungsleistung an. Aus Sicht der DFG bleibt der zentrale Maßstab für die Forschungsbewertung die Qualität der Vorhaben. Dazu berücksichtige die DFG seit März 2023 eine größere Vielfalt von persönlichen Hinter­gründen und Karrierewegen sowie Publikationsformaten und Ergebnissen. © hil/aerzteblatt.de

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