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Politik

Petitionsausschuss mahnt Gleichbehandlung von selbstständigen Schwangeren beim Mutterschutz an

Mittwoch, 24. Mai 2023

/Kiattisak, stock.adobe.com

Berlin – Der Petitionsausschuss des Bundestages fordert, beim Mutterschutz nicht selbstständig und selbst­ständig erwerbstätige Schwangere gleich zu behandeln. Die Abgeordneten des Ausschusses verabschiedeten heute einstimmig eine entsprechende Empfehlung, die an den Bundestag weitergeleitet wird.

In der entsprechenden Petition heißt es, eine Schwangerschaft dürfe keine Existenzbedrohung für Selbst­ständige darstellen oder zu einer Chancenungleichheit auf dem Arbeitsmarkt führen. Gefordert wird daher, dass im Falle einer Krankschreibung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden Krankentagegeld ab dem ersten Tag der Krankschreibung gezahlt wird. Auch dürfe es beim Krankengeld keine Abzüge geben.

Darüber hinaus sollten schwangere Selbstständige nach Auffassung der Petentin einen voll bezahlten Mutter­schutz genießen. Nötig ist laut Petition außerdem ein System aus Betriebshelfern, um Betrieben, in denen die Arbeitskraft der schwangeren Unternehmerin fehle, unbürokratisch und kostenfrei zu helfen.

Auch die Ärzteschaft hat gefordert, selbstständige schwangere Ärztinnen besser abzusichern: „Niedergelassene Ärztinnen sind bei Mutterschaftsleistungen benachteiligt“, bemängelte der Ausschuss Ärztinnen im Hartmann­bund anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März.

Der Ausschuss unterstützt ausdrücklich die Forderungen der Petition und weist darauf hin, dass eine EU-Richt­linie bereits seit dem Jahr 2010 vorsieht, für selbstständige und angestellte Frauen gleichwertige Mutterschafts­leistungen zu gewähren.

„Wir brauchen eine geschlechtergerechte Regelung, die es Ärztinnen in der Niederlassung ermöglicht, Mutter­schutz- und Elternzeiten wahrzunehmen, ohne dass dies die Versorgung einschränkt und Ärztinnen wirtschaftlich in Bedrängnis bringt“, betonte Galina Fischer, eine der Sprecherinnen des Ausschusses.

Der Petitionsausschuss verweist in seiner Begründung auf die Gründerkultur in Deutschland. Die Abgeordneten seien sich der zum Teil erheblichen, mit der Petition eindrucksvoll dargelegten Schwierigkeiten bewusst, denen insbesondere selbständige Frauen bei dem Versuch begegneten, eine berufliche Selbstständigkeit, Schwanger­schaft und Familie zu vereinbaren, hieß es.

Eine gute Gründerkultur setzt nach Auffassung des Ausschusses aber zwingend voraus, dass Selbstständigkeit, Schwangerschaft und eine gleichberechtigte Begleitung und Betreuung der eigenen Kinder sich nicht wechsel­seitig ausschließen. © hil/aerzteblatt.de

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