Politik
Gesundheitsausschuss billigt Pflegereform mit Änderungen
Mittwoch, 24. Mai 2023
Berlin – Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat die geplante Pflegereform mit einigen Änderungen beschlossen. Er billigte zehn Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP. Änderungsanträge von Union und Linken fanden keine Mehrheit.
Für den Gesetzentwurf votierten die Ampelkoalition, die Opposition stimmte dagegen. Die Vorlage wurde heute im Bundestag ohne Aussprache wieder an den Ausschuss zurücküberwiesen. Übermorgen soll der Gesetzentwurf in 2./3. Lesung im Bundestag abschließend beraten und verabschiedet werden.
Die Abgeordneten verständigten sich nach Angaben des Bundestags in den Beratungen mehrheitlich darauf, dass die Zusammenführung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexibel nutzbaren Gesamtbetrag doch kommen soll. Das sogenannte Entlastungsbudget soll zum 1. Juli 2025 wirksam werden.
In der häuslichen Pflege könnten dann Leistungen der Verhinderungspflege (bisher bis zu 1.612 Euro) und Kurzzeitpflege (bisher bis zu 1.774 Euro) im Gesamtumfang von 3.539 Euro flexibel kombiniert werden, schreibt der Bundestag.
Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget demnach ab dem 1. Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung und steigt bis Juli 2025 auf ebenfalls 3.539 Euro an. Dafür soll die ab 2025 geplante Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen in der Pflege von 5 auf 4,5 Prozent abgesenkt werden.
Der Ausschuss ergänzte zudem eine Regelung, wonach die Bundesregierung dazu ermächtigt werden soll, den Beitragssatz in der Pflegeversicherung künftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, falls auf einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagiert werden muss.
Eine solche Verordnung dürfe nur unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Größenordnung genutzt werden, hieß es. Zudem müsse die Verordnung dem Bundestag zugeleitet werden, der sie ändern oder ablehnen könne. Damit werde einerseits die schnelle Reaktionsmöglichkeit gewährleistet, andererseits der Bundestag an dem Verfahren beteiligt, heißt es in der Begründung.
Um die vom Bundesverfassungsgericht (BverfG) geforderte Differenzierung der Pflegebeiträge nach Kinderzahl möglichst unbürokratisch und effizient umsetzen zu können, soll bis zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt werden. Bis dahin soll ein vereinfachtes Nachweisverfahren gelten.
Mit einer weiteren Änderung wird die Möglichkeit geschaffen, das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit regelhaft mittels strukturierter Telefoninterviews zu prüfen, jedoch nur bei Folgebegutachtungen und nicht bei einer Erstbegutachtung eines Antragstellers oder bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Kindern.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wies heute im ARD-„Morgenmagazin“ Kritik aus der Opposition zurück, es handele sich lediglich um eine kleine Reform. „Das ist keine kleine Reform. Wir geben fast sieben Milliarden mehr aus pro Jahr. Das ist eine Zunahme von etwa zwölf Prozent“, so der Minister. Die Union hatte der Koalition vorgeworfen, dass Pflegebedürftigen das zusätzliche Geld für das Entlastungsbudget bei den Pflegeleistungen wieder entzogen werde. © EB/dpa/aerzteblatt.de

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