NewsPolitikTransparenzübersicht zu Leistungsangebot der Krankenhäuser geplant
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Transparenzübersicht zu Leistungsangebot der Krankenhäuser geplant

Donnerstag, 25. Mai 2023

/gpointstudio, stock.adobe.com

Berlin – Mit der geplanten Krankenhausreform soll auch eine umfangreiche Transparenzübersicht über alle Krankenhäuser in Deutschland erstellt werden. Mit dieser Übersicht, die alle Krankenhäuser in Versorgungs­level einteilt und informiert, welche konkreten Leistungsgruppen angeboten werden, soll maximale Transpa­renz über die Versorgungslandschaft geschaffen werden, heißt es aus Regierungskreisen.

Sie soll Patientinnen und Patienten dienen, einen besseren Überblick über die Krankenhausversorgung zu erhalten. Möglich sei damit eine interaktive Karte, die bundesweit niedrigschwellig über die Versorgung in­formieren könnte.

Diese Übersicht könne auch erstellt werden, sollte die bundesweite Krankenhausreform nicht wie geplant in Kraft treten. Die entsprechenden Daten sowie die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben seien bereits vorhanden, heißt es aus gut informierten Kreisen.

Mit dem Omnibusgesetz zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) hat der Gesetzgeber einen Passus zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes angehängt. Das Gesetz haben Bundestag und Bundesrat im März beschlossen.

Damit wurde das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) beauftragt, das Bundesgesundheits­ministerium (BMG) zu unterstützen, beraten und entsprechende Datenauswertungen zuzuliefern. Entspre­chend sollen und dürfen die InEK-Daten für diese Übersicht genutzt werden. Das InEK verfügt unter anderem über Abrechnungsdaten der Krankenhäuser, also Informationen welche diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) bundesweit abgerechnet worden sind.

Eine erste Übersicht zur Einteilung der Kliniken in die geplanten Levels sowie die Zuordnung von Leistungs­gruppen ist im Auftrag des BMG bereits erstellt worden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte im Februar bereits eine erste Auswirkungsanalyse vorgelegt, die sich allerdings vor allem an den Notfallstu­fen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) orientiert hat.

Die Unternehmensberatung Oberender sowie der Softwareentwickler BinDoc haben für die aktuelle Abschät­zung alle Krankenhausstandorte in Deutschland den geplanten drei Levels zugeordnet. Die Übersicht liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Für die Berechnung sind die Unternehmen ebenfalls unter anderem von den Notfallstufen des G-BA ausge­gangen. Für die Zuordnung zu den drei Levels (außer Level 1i) muss mindestens die Notfallstufe 1 erfüllt werden.

Zudem wurde ein erweitertes Leistungsgruppenmodell des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalens (NRW) verwendet. Dieses Modell sieht 60 somatische Gruppen vor. In dem zugrundeliegenden Basisszenario wurden drei weitere (allgemeine Kardiologie, Infektiologie und Neuropädiatrie) ergänzt.

Nur 55 Standorte können komplizierte Herzoperationen durchführen

Lediglich 1.065 von 1.719 Standorten könnten demnach Stand heute beispielsweise die Leistungsgruppe „Allgemeine Innere Medizin“ oder „Allgemeine Kardiologie“ vorhalten.

Alle Standorte könnten hingegen die Leistungsgruppen „Augenheilkunde“ oder „Allgemeine Kinder- und Ju­gendmedizin“ betreiben und 55 Kliniken wären in der Lage „Minimalinvasive Herzklappenintervention“ oder „Herztransplantation“ anzubieten.

136 Standorte würden nach dieser Rechnung zudem in Level 3 eingeordnet werden. Für diese Zuordnung müssen die Kliniken mindestens fünf internistische, fünf chirurgische und mindestens acht weitere Leis­tungs­gruppen sowie die Leistungsgruppe „Intensivmedizin“ verpflichtend vorhalten.

Außerdem könnten 472 Kliniken in Level 2 eingestuft werden, die mindestens zwei internistische, zwei chirur­gische und drei weitere Leistungsgruppen sowie ebenfalls die Leistungsgruppe „Intensivmedizin“ vorhalten müssen.

Weitere 422 Standorte würden dem Level 1n zugeordnet werden. Hierfür werden mindestens die Leistungs­gruppen „Allgemeine Innere Medizin“ und „Allgemeine Chirurgie“ sowie „Intensivmedizin“ benötigt.

Alle weiteren Krankenhäuser, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen können, befinden sich dieser Rechnung zufolge im Level 1i und F. 689 Kliniken würden nach aktuellem Stand in diese Versorgungsstufe fallen.

Allerdings sind in diesem Level nicht nur kleine Kliniken, sondern auch teils große Fachkrankenhäuser sowie Bundeswehrkrankenhäuser enthalten. Weil es noch keine konkrete Definition der Fachkrankenhäuser gibt, werden diese in diesem Level inkludiert. Bis kommende Woche soll eine entsprechende Definition allerdings feststehen.

„Wichtige und gute“ Verhandlungen

Die Analyse von Oberender und BinDoc diente auch als Grundlage für das Kamingespräch, das vorgestern Abend zwischen Bund und Ländern in Berlin stattfand.

Das Gespräch sei eine „sehr wichtige, sehr gute Verhandlung“ gewesen, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gestern im Bundestag. Er bekräftigte seinen Zeitplan, mit den Ländern gemeinsam bis zur Sommerpause Eckpunkte erarbeiten zu wollen. Über den Sommer soll ein Gesetzentwurf zur Krankenhaus­reform erarbeitet werden.

Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, sprach von einem sehr sachorientierten und guten Gespräch mit dem Bund. Entscheidend werde nun die Definition der vorgesehenen Leistungsgruppen sein.

Parallel zur Spezialisierung von Kliniken sei die Gewährleistung einer wohnortnahen Grundversorgung zent­ral. „Dafür sind attraktive sektorenübergreifende Angebote zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, wie wir sie im Land bereits modellhaft testen, sehr wichtig. Diese müssen abgesichert werden“, sagte Lucha.

Ebenfalls zuversichtlich zeigte sich der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU): „Alle Beteiligten sehen den großen Reformbedarf und wissen: Eine Neuaufstellung der Krankenhaus­strukturen und der Krankenhausfinanzierung ist zwingend notwendig.“ Der Bund baue zudem erfreulicher­weise auf der Krankenhausplanung aus NRW auf.

„Fest steht aber auch: Die Eckpunkte des Bundes für eine Reform sind eine gute Grundlage, aber es besteht in einigen wichtigen Punkten weiterhin Gesprächsbedarf zwischen Bund und Ländern. Krankenhausplanung ist Ländersache – und muss es bleiben“, betonte Laumann. Damit spricht er insbesondere die Level an, die viele Bundesländer nach wie vor kritisch sehen. Der Bund will allerdings an den Levels festhalten.

Diesbezüglich zeigte sich auch der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kritisch. Die Ver­handlungen haben Fortschritte gebracht, sagte er. „Es ist erkennbar geworden, dass die Bundesregierung jetzt bereit ist, sich zu bewegen. Aber es gibt noch wichtige offene Fragen, die bei der nächsten Gesprächsrunde am 1. Juni geklärt werden müssen“, so Holetschek.

Er drängt dabei auf eine Abkehr von den Levels und der starren Zuordnung von Leistungsgruppen. Die Länder sollten unterschiedliche regionale Gegebenheiten berücksichtigen können. Die Einführung von Levels führten Holetschek zufolge zudem nicht zu mehr Transparenz für die Patienten.

Bund und Länder wollen sich erneut am ersten Juni zur nächsten Beratungsrunde treffen. Bis dahin sollen Oberender und BinDoc zudem weitere Informationen erarbeiten, etwa eine Übersicht über alle Krankenhäuser in Deutschland auf der Standortebene und welche Leistungsgruppen und Qualitätskriterien diese jeweils bereits heute erfüllen könnten. © cmk/aerzteblatt.de

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
LNS
VG WortLNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Aktuelle Kommentare

    Archiv

    NEWSLETTER