Politik
Gutachten: Staat muss Krankenhausinsolvenzen verhindern
Mittwoch, 24. Mai 2023
Berlin – Der Staat müsse zwingend reagieren, um Krankenhausinsolvenzen und daraus möglicherweise resultierende Versorgungslücken zu verhindern. Das ist das zentrale Ergebnis eines Gutachtens zur Verfassungsmäßigkeit der Krankenhausvergütungsregulierung von Stefan Huster, Ruhr Universität Bochum, im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Das Sozialstaatsprinzip verlange die Gewährleistung eines gleichheitsgerechten Zugangs aller Menschen zur Krankenhauversorgung, so Huster. Ein kalter Strukturwandel könne dazu führen, dass durch eine Mehrzahl von Insolvenzen in einem regionalen Gebiet dieser Zugang gefährdet wäre.
„Die hoch brisante und angespannte wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser und die damit einhergehende hohe Insolvenzgefahr ist allseits anerkannt“, sagte der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß, heute. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beschreibe öffentlich die wirtschaftliche Notlage der Krankenhäuser und habe den Anteil der insolvenzgefährdeten Standorte auf 30 Prozent beziffert.
Unterbleibe die Ausfinanzierung der inflationsbedingten Kosten, würden die Krankenhäuser in ihrem unternehmerischen Handeln massiv beschränkt und einem ungeordneten, kalten Strukturwandel ausgesetzt, warnte Gaß. Damit drohe eine massive Gefährdung der Sicherung der Patientenversorgung.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach verwies heute im Rahmen einer Regierungsbefragung im Bundestag darauf, dass der Bund weitere 2,5 Milliarden Euro an Finanzhilfen für die Krankenhäuser zur Verfügung stellen werde. Sie bekämen „die Hilfen, die sie benötigen“.
Die entsprechende Regelung ist Bestandteil des Gesetzentwurfes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, das morgen in erster Lesung im Bundestag aufgerufen wird. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause werde man das Gesetzgebungsverfahren abschließen, so die Zusicherung Lauterbachs.
Die brisante wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser und die hohe Insolvenzgefahr resultiert laut DKG-Gutachten neben krisenbedingten Kostensteigerungen bei fehlender Kompensationsmöglichkeit durch beispielsweise Preiserhöhungen auch aus einer unzureichenden Investitionsfinanzierung. Für letzteren Kostenblock sind allerdings die Länder, und nicht der Bund, zuständig. © aha/aerzteblatt.de

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