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Politik

Energiehilfen für Krankenhäuser in erster Lesung beraten

Freitag, 26. Mai 2023

/SasaStock, stock.adobe.com

Berlin – Der Bundestag hat erstmals über die Reform des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes – und damit auch über weitere Finanzhilfen durch die Energiekrise für Krankenhäuser – beraten. Der Entwurf wurde ges­tern am frühen Abend an die Ausschüsse übergeben.

Im April des Jahres hatte das Bundeskabinett beschlossen, neben 1,5 Milliarden Euro bereits ausgezahlter Energiehilfen weitere 2,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes pauschal und ohne Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs an alle Kliniken je nach Bettenzahl auszuzahlen.

Die Gelder sollen nun nicht mehr nur für direkte, sondern auch für „indirekte Energiemehrkosten“ genutzt werden können, also etwa für den Einkauf von Waren, für die Wäscherei oder Küche. Der Vorgang stieß auf Irritationen innerhalb der Ampelfraktionen.

Mitte Dezember 2022 hatte der Bundestag mit der Einführung einer Gas- und Strompreisbremse bereits Hilfs­zahlungen für Krankenhäuser beschlossen. Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise und der großen Ab­hängigkeit der Krankenhäuser von der Nutzung von Erdgas, waren sechs Milliarden Euro für einen Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. April 2024 vorgesehen. Das Geld soll gestaffelt zu bestimmten Zeitpunkten ausgezahlt werden.

Von den sechs Milliarden waren 1,5 Milliarden als Pauschalzahlungen, abhängig von der Bettenzahl, vorgese­hen. Die restlichen bis zu 4,5 Milliarden Euro sollten je nach tatsächlichen Energiekosten der Häuser individu­ell berechnet werden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte die ursprünglich angedachte Verteilung der Hilfszahlun­gen bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes im vergangenen Jahr kritisiert und eine andere Verteilung der sechs Milliarden Euro gefordert. Mitte März erklärte die DKG zudem, dass die Milliarden bei den Krankenhäusern nicht ankämen.

„Die Krankenhäuser leiden seit Jahren unter einer strukturellen Unterfinanzierung bei ihren Betriebskosten und den Investitionen“, sagte DKG-Chef Gerald Gaß heute. Dass jetzt weitere 2,5 Milliarden Euro als pauschale Energiehilfen ausgezahlt werden sollten, sei ein dringend notwendiger Schritt. Fakt sei aber auch, dass auch diese Hilfe den finanziellen Druck auf die Krankenhäuser nicht nachhaltig verringere.

Denn selbst unter Berücksichtigung der vorgesehenen Energiehilfen würden alle Krankenhäuser bis Ende 2023 ein inflationsbedingtes Defizit von rund zehn Milliarden Euro aufweisen. Deshalb seien Bund und Länder weiterhin gemeinsam in der Pflicht, für einen nachhaltigen Inflationsausgleich sowie einen Ausgleich von Kostensteigerungen im Bereich der Tarifverträge zu sorgen. © may/cmk/EB/aerzteblatt.de

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