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Ärzteschaft

Mehr Flexibilität bei Telekonsultationen angemahnt

Donnerstag, 25. Mai 2023

/picture alliance, Katharina Kempf

München/Stuttgart – Die Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg (KVBW) und Bayerns (KVB) fordern, die ärztliche und psychotherapeutische Arbeit im niedergelassenen Bereich flexibler zu gestalten.

Den KVen geht es dabei um die Möglichkeit für Ärzte und Psychotherapeuten, Patienten auch von zuhause oder unterwegs telemedizinisch zu betreuen. Bisher gilt: Eine solche Betreuung darf nur aus den Praxis­räu­men heraus erfolgen. Mobiles Arbeiten von zu Hause oder von unterwegs sehen die Berufs- und Zulassungs­verordnungen nicht vor.

„Auch niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sollten durch mobiles Arbeiten mehr Flexibilität für ihren Berufsalltag bekommen. Das erhöht die Attraktivität der Niederlassung, auch im Hinblick auf die Ver­einbarkeit von Beruf und Familie“, hieß es aus den Vorständen der beiden KVen.

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hatte auf ihrer letzten Sitzung in Essen dazu einen entsprechenden Antrag beschlossen. Den Antrag für eine entsprechende Änderung von Paragraf 17 der Musterberufsordnung hatte der 127. Deutsche Ärztetag an den Vorstand der Bundesärzte­kammer überwiesen.

„Videosprechstunden sind ein wichtiger Baustein, um die medizinische Versorgung für Patientinnen und Pa­tienten sicherzustellen. Mehr Flexibilität würde eine Ausweitung solcher Angebote ermöglichen“, erklärten die Vorstände der KV Baden-Württemberg, Karsten Braun und Doris Reinhardt. Dabei müssten die Patienten­sicherheit und die Einhaltung der ärztlichen und psychotherapeutischen Sorgfaltspflichten oberstes Gebot bleiben.

„Das Arbeiten für Ärzte und Psychotherapeuten außerhalb der Praxisräume muss unbedingt an eine ärztliche oder psychotherapeutische Zulassung geknüpft sein. Telemedizin ist eine sinnvolle Ergänzung zum Besuch in der Praxis, darf diesen aber keinesfalls ersetzen“, erklärte der Vorstand der KV Bayerns – Christian Pfeiffer, Peter Heinz und Claudia Ritter-Rupp. © hil/aerzteblatt.de

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