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Ärzteschaft

Ambulante Versorgung weiterhin auf hohem Niveau

Donnerstag, 25. Mai 2023

/picture alliance, Florian Schuh

Berlin – Die Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung konnte auch im zweiten Jahr der Coronapan­demie auf hohem Niveau sichergestellt werden. Das zeigt der neu erschienene Qualitätsbericht der Kassen­ärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für das Berichtsjahr 2021.

„Die Zahlen im Qualitätsbericht machen deutlich, dass sich die Patientinnen und Patienten auch während der Pandemie auf eine durchgehend hohe Qualität der vertragsärztlichen Versorgung verlassen konnten“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner.

Den Niedergelassenen sei es gelungen, trotz pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen, besonderer Hygie­nemaßnahmen und der COVID-19-Impfkampagne die zahlreichen Qualitätsanforderungen zu erfüllen.

Die Auswertungen zeigten auch, dass sich die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und deren QS-Kommis­sionen auf die veränderten Rahmenbedingungen eingestellt haben – zum Beispiel indem der Prüfablauf durch Digitalisierung verbessert wurde. Zudem seien unter den Bedingungen der Pandemie befristete Son­derregelungen vereinbart worden.

Die durchgeführten Prüfungen ergaben mit wenigen Ausnahmen gute Ergebnisse. So gab es im Bereich der Koloskopie bei 757 im Berichtsjahr abgeschlossenen Dokumentationsprüfungen nur 29 Beanstandungen. Wiederholte Beanstandungen bei den Prüfungen zur Hygienequalität traten nur in 0,4 Prozent der überprüf­ten 2.165 Einrichtungen auf.

Ausgenommen von den Pandemiesonderregelungen waren die in den QS-Vereinbarungen festgelegten Vo­raus­setzungen, um für eine Leistung eine Abrechnungsgenehmigung zu erhalten. Zum Ende des Berichtsjah­res 2021 besaßen die Ärzte und Ärztinnen insgesamt rund 300.000 Genehmigungen zu verschiedenen Leis­tungsbereichen – von der Abklärungskolposkopie bis zur Zervix-Zytologie.

Diese müssen Genehmigungsinhaber im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig bestätigen, was sie auch unter Pandemiebedingungen mit Erfolg taten. In 282 Fällen wurden im Berichtsjahr Genehmigungen wider­rufen, etwa weil spezielle Leistungsnachweise nicht oder nicht vollständig erbracht wurden. In 35 Fällen musste eine Genehmigung aufgrund von Qualitätsproblemen entzogen werden.

Bezüglich der Umsetzung von Qualitätsmanagement zeigt der Qualitätsbericht anhand von Stichproben einen einheitlich hohen Stand der Umsetzung mit nur geringfügigen Unterschieden zwischen kleinen und großen Einrichtungen auf. So gaben beispielsweise 99 Prozent der teilnehmenden Praxen an, ein Hygienemanage­ment etabliert zu haben.

Zum Hintergrund: Die Stichprobenerhebung erfolgte gemäß der seit 2016 sektorenübergreifend geltenden und in 2020 überarbeiteten QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Gefordert ist, alle zwei Jahre stichprobenhaft den Umsetzungsstand der Methoden, Instrumente und Anwendungsbereiche von Qualitätsmanagement in mindestens vier Prozent der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Einrichtungen zu erheben. © EB/aha/aerzteblatt.de

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