Vermischtes
Weitere Verfassungsbeschwerde gegen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Mittwoch, 31. Mai 2023
Wiesbaden – Mit Abbvie Deutschland hat heute ein weiteres Pharmaunternehmen eine Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe erhoben. Jüngst hatte bereits der Pharmakonzern Roche Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingelegt.
Da die Regelungen des im November 2022 in Kraft getretenen Gesetzes innovative Medikamente geringer incentivieren, würden medizinische Innovationen für die Zukunft systematisch abgewertet. Dies geschehe, um die Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherungen kurzfristig zu schließen, so das Unternehmen in seiner Verfassungsbeschwerde.
Abbvie bewertet die Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes nicht nur als innovations- und standortfeindlich, sondern auch als Verletzung seiner in der Verfassung garantierten Rechte. So besage das Gesetz, dass neue Medikamente mit dem wissenschaftlich begründeten gleichen Nutzen wie zugelassene Standardtherapien mindestens zehn Prozent weniger kosten müssen als diese. Diese Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz.
Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz seien weitere „drastische neue Maßnahmen“ zur Kostenbegrenzung im Gesundheitswesen eingeführt worden, die mit der Logik des bewährten und erfolgreichen AMNOG-Systems auf Dauer brechen. Abbvie verweist hierzu unter anderem auf den Rabatt von 20 Prozent auf Kombinationstherapien. Investitionen in die Erforschung neuer Medikamente ließen sich so „kaum noch realisieren“.
„Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sendet mit willkürlichen Eingriffen in das Erstattungssystem unklare Signale und kann die Patientenversorgung als auch den für unsere Branche immens wichtigen Standort Deutschland aufs Spiel setzen“, warnte Olaf Weppner, Sprecher der Geschäftsführung bei Abbvie Deutschland. © aha/aerzteblatt.de

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