Politik
Status Quo nicht zum Maßstab der Krankenhausreform machen
Freitag, 2. Juni 2023
Berlin – Bund und Länder haben sich gestern auf Grundlagen für eine Krankenhausreform verständigt. Die Krankenkassen betonten heute: Der Status Quo kann nicht der Maßstab für die Reform sein. Das hat Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband, vor Journalisten betont.
Die Krankenhauslandschaft in Deutschland leide an strukturellen Problemen, die insbesondere aus dem zunehmenden Fachkräftemangel resultierten. Bei der Lösung der Zukunftsfragen müsse eine bedarfsgerechte Versorgung im Mittelpunkt stehen und nicht, wie es derzeit erscheine, die Perspektive der Krankenhäuser.
Die Bundesländer seien in der öffentlichen Diskussion zur Krankenhausreform „gut wahrnehmbar“ in ihrem teils lautstarken Pochen auf die eigenen Rechte bei der Krankenhausplanung, so Stoff-Ahnis.
Weitgehend ausgeblendet würde aber die Pflicht zur Investitionskostenfinanzierung. Hier sei aber eine „Unterfinanzierung in allen Bundesländern“ zu verzeichnen. Jährlich blieben die Länder Mittel in einer Höhe von mehr als vier Milliarden Euro schuldig.
Laut einer Analyse des GKV-Spitzenverbandes erfüllen 1.247 Krankenhäuser die Voraussetzung, um zukünftig die bundesweite Versorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau zu sichern. Mehrere hundert Kliniken bräuchten laut Stoff-Ahnis „gute Argumente“ für eine weitere Leistungserbringung im bisherigen Rahmen.
Stoff-Ahnis betonte in diesem Zusammenhang, etwaige Veränderungen durch die Krankenhausreform bedeuteten nicht nur Strukturabbau, sondern auch Aufbau von neuen Abteilungen und Strukturen – für solche Investitionen trügen dann auch die Bundesländer die klare Verantwortung.
Die Länder müssten im laufenden Reformprozess zu einer einheitlichen „Planungssprache“ finden, so Stoff-Ahnis. Im Sinne einer qualitätsgesicherten Versorgung der Patienten brauche es Transparenz durch klare Kriterien. Einen „zentralen Baustein“ könnten die geplanten Leistungsgruppen darstellen, die bundeseinheitliche Kategorien mit Qualitätsvorgaben koppeln sollen.
Die Ausdifferenzierung der Leistungsgruppen soll laut dem bisherigen Diskussionsstand zwischen Bund und Ländern durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie Mitgliedern der Regierungskommission erfolgen.
Eine solche „Parallelstruktur“ ist nach Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes nicht erforderlich. Stoff-Ahnis brachte hier den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ins Spiel: Es sei durchaus denkbar, dass das Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung diese Rolle ausfülle. © aha/aerzteblatt.de

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