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Ärzteschaft

Ärztekammern: Erneut über Widerspruchslösung nachdenken

Freitag, 2. Juni 2023

/mpix-foto, stock.adobe.com

Berlin – Die Ärztekammer Berlin (ÄK Berlin) und Thüringen sowie die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) haben zum morgigen Tag der Organspende erneut die Wider­spruchslösung auf die Ta­ges­ordnung gesetzt. Diese könnte zu mehr Organspenden führen, zeigen sich die Kammern überzeugt.

„Die gesetzliche Regelung der Entscheidungslösung ist nicht nur gescheitert, sondern sie bewirkt großes Leid bei denen, die teils über Jahre auf eine Organspende warten müssen “, sagte der Präsident der Ärztekammer Berlin, Peter Bobbert. „Wir müssen uns eingestehen: Der deutsche Weg ist gescheitert.“

Mit Blick auf den Anteil an Organspender pro eine Million Einwohner europaweit gibt es der Kammer zufolge in Deutschland vergleichsweise wenige Organspenden. Die Widerspruchslösung ist demnach die am meisten verbreitete Regelung zur Organspende in Europa. „Es ist Zeit für den europäischen Weg“, so Bobbert.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wurden im vergangenen Jahr von 869 Ver­storbenen Organe entnommen. Das sind 6,9 Prozent weniger als 2021.

Einen Organspendeausweis mit Zustimmung fand man bei 22,4 Prozent der Verstorbenen – bei 6,8 Prozent gab es eine schriftliche Ablehnung. Rund 80 Prozent der Ablehnungen fußten auf dem von Angehörigen ver­muteten Willen oder auf der ablehnenden Haltung der Angehörigen.

„Viel zu viele Menschen warten vergeblich auf ein für sie passendes Organ. Trotz umfangreicher Aufklärung der Bevölkerung und einer allgemeinen Zustimmung von 84 Prozent, sprechen sich 80 Prozent der Angehöri­gen, wenn kein Spendeausweis vorliegt, gegen eine Organspende aus. Hier kann nur die Widerspruchslösung Abhilfe schaffen“, sagte Matthias Blöchle, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin.

Die Landesärztekammer Thüringen appellierte an die Bürger, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, zu informieren und eine Entscheidung für die Organspende zu treffen. Empfehlenswert sei auch, nicht nur über einen Organspendeausweis zu verfügen, sondern auch nahestehende Personen die Bereitschaft zur Organ­spende wissen zu lassen, sagte die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Ellen Lundershausen.

Die Idee, Bürger an verschiedenen Stationen ihres Lebens mit der Organspende zu konfrontieren und zu einer Entscheidung und Willensäußerung zu bewegen, hat aus Sicht der Landesärztekammer bisher leider nicht den erwünschten Erfolg.

„Wir Ärztinnen und Ärzte wollen unsere Patienten heilen und ihnen helfen. Insofern ist es für uns schwer erträglich, zu wissen, wie viele Menschen dringend auf ein Organ angewiesen sind“, so Lundershausen.

Deshalb hält es die Landesärztekammer Thüringen für notwendig und auch angemessen, erneut über die Widerspruchslösung – das bedeutet jeder, der nicht widersprochen hat, ist automatisch Organspender – eine breite gesellschaftliche Debatte anzustoßen und diese zu befürworten.

„Wir müssen einerseits stärker über das Thema Organspende aufklären, damit noch mehr Menschen aktiv eine Entscheidung treffen und schriftlich festhalten“, betonte SLÄK-Präsient Erik Bodendieck. Andererseits fordere man seit Jahren die Einführung einer Widerspruchslösung, um Menschen die ein Organ benötigen, helfen zu können.

Zur besseren Information gibt eine Broschüre der Sächsischen Landesärztekammer Antworten auf Fragen wie „Warum ist es wichtig, sich zu entscheiden?“, „Welche Voraussetzungen müssen bei einer Organspende erfüllt sein?“, „Was bedeutet Hirntod?“ oder „Was versteht man unter einer Lebendorganspende?“. © EB/aerzteblatt.de

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