Ärzteschaft
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Kassenärztliche Vereinigung warnt vor Kollaps
Montag, 5. Juni 2023
Mainz – Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) warnt eindringlich vor einem Kollaps des Ärztlichen Bereitschaftsdiensts (ÄBD), sollte für die dort arbeitenden Ärzte eine Sozialversicherungspflicht eingeführt werden.
Komme es zu einer solchen Regelung, seien ein drastischer Anstieg der Kosten, ein immenser Verwaltungsaufwand sowie die weiter steigende Überlastung der Notaufnahmen und eine Verschärfung der ohnehin angespannten Personalsituation die Folge, so die KV.
Trotz der aus Sicht der Vertragsärzte absehbaren Verschlechterung der Versorgungssituation für die Menschen hatte die Bundesregierung zuletzt eine Forderung des Bundesrats abgelehnt, Vertrags- und Poolärztinnen sowie -ärzte im ÄBD aus der Sozialversicherungspflicht zu nehmen.
Müsste diese Gruppe demnächst zusätzlich zu den privaten Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen auch Beiträge in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen, würden die Dienste finanziell unattraktiv, warnt die KV RLP. Auch die zu erwartenden bürokratischen Mehrbelastungen für viele Poolärzte wirkten einer Teilnahme am vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst entgegen.
„Kommt die Sozialversicherungspflicht, müssten diese Ärztinnen und Ärzte bei der KV RLP angestellt werden und hätten Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das wäre nicht nur verwaltungstechnisch kaum zu bewältigen, es würde auch den bisherigen Finanzrahmen der KV RLP sprengen“, erläuterte der Vorsitzende des Vorstands der KV RLP, Peter Heinz.
Bereits jetzt sei der ÄBD hochdefizitär. Nach internen Berechnungen der KV RLP kämen im Fall einer Sozialversicherungspflicht Mehrkosten in Höhe von mindestens rund 3,1 Millionen Euro auf die ambulante Versorgung zu, im ungünstigsten Fall sogar 5,5 Millionen Euro. Dabei seien Zusatzkosten der Verwaltung und der ärztlichen Leitungen noch nicht eingerechnet.
„Wir müssen davon ausgehen, dass zahlreiche der über 400 im ÄBD aktiven Poolärztinnen und -ärzte nicht mehr für den ÄBD zur Verfügung stehen. Die von ihnen im vergangenen Jahr geleisteten über 17.000 der insgesamt rund 30.000 Dienste werden unsere vertragsärztlichen Mitglieder unmöglich vollständig kompensieren können.“
Sowohl das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als auch das Bundesarbeitsministerium (BMAS) stünden in der Verantwortung, umgehend die Reißleine zu ziehen, appellierte Heinz an die politisch Verantwortlichen. © EB/aha/aerzteblatt.de

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