Politik
Fachverbände plädieren für verlängerte Übergangsfrist bei außerklinischer Intensivpflege
Mittwoch, 7. Juni 2023
Berlin – Eine Verlängerung der Frist für das Inkrafttreten des neuen Anspruchs auf außerklinische Intensivpflege um zwei Jahre wollen mehrere Fachverbände für Menschen mit Behinderung erreichen.
In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verweisen die fünf Verbände auf die aus ihrer Sicht drohenden Versorgungsdefizite bei beatmeten Versicherten und fordern die eigentlich ab Oktober greifende Frist auf Grundlage des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) zu verlängern.
„Sollte die Frist nicht verlängert werden, tritt das neue Recht zum 31. Oktober 2023 in Kraft. Bislang stehen aber nicht genügend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung, um die Versorgung der betroffenen Versicherten über diesen Stichtag hinaus zu gewährleisten“, warnte Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm). Es drohe eine „lebensgefährliche Unterversorgung“ einer besonders vulnerablen Personengruppe.
Derzeit sind nach Angaben der Verbände bundesweit etwa 18.000 beatmete oder trachealkanülierte Versicherte von der neuen Rechtslage betroffen. Eine Verordnung der medizinischen Behandlungspflege dürfen künftig nur noch besonders qualifizierter Ärzte erstellen.
Zuvor muss außerdem ein etwaiges Entwöhnungspotenzial ermittelt werden. Der Kreis der hierzu befugten Fachärzte bedarf nochmals einer höheren Qualifikationen. In der Arztsuche des Nationalen Gesundheitsportals sind bislang lediglich etwa 200 zur Potenzialerhebung befugte Fachärzte und etwa 300 zur Verordnung befugte Hausärzte gelistet.
„Für die Versorgung der 18.000 Versicherten, die künftig alle sechs Monate eine Verordnung nebst Potenzialerhebung benötigen, ist das viel zu wenig. Zudem schränkt die fehlende Barrierefreiheit vieler Arztpraxen die Versorgung der Betroffenen zusätzlich ein“, so Bettenhausen. © EB/aha/aerzteblatt.de

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