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Politik

Krankenkassen wollen Arzt vom Medizinischen Dienst in den G-BA entsenden

Donnerstag, 8. Juni 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss /G-BA

Berlin – Der GKV-Spitzenverband will den Arzt Bernhard van Treeck als unparteiisches Mitglied in den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entsenden. Dies geht nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes aus Sitzungsunterlagen des GKV-Spitzenverbandes hervor, die für die Verwaltungsratssitzung kommende Woche Mittwoch versendet wurden. Die Unterlagen liegen der Redaktion vor. Mediziner van Treeck folgt damit Ärztin Monika Lelgemann nach, die nach sechs Jahren als unparteiische im G-BA nicht für eine weitere sechsjährige Amtsperiode kandidieren wird. Das hatte sie im Februar mitgeteilt.

Van Treeck ist derzeit leitender Arzt des Medizinischen Dienstes (MD) Nord sowie Lehrbeauftragter am Universitätsklinikum Eppendorf. Er ist auch Delegierter der Ärztekammer Hamburg sowie seit 2014 Delegierter auf Deutschen Ärztetagen. Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ist auch in der DGPPN engagiert, ebenso in verschiedenen Arbeitsgruppen in der Bundesärztekammer (BÄK) oder im Aktionsbündnis Patientensicherheit. Auch in Arbeitsgruppen der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung ist er nach eigenen Angaben seit 2012 engagiert.

Ein SPD-nahes G-BA-Mitglied – diese Voraussetzung war in den vergangenen Tagen immer mal wieder aus den Kreisen, die damit betraut sind, zu hören. Denn die beiden anderen Unparteiischen, Josef Hecken und Karin Maag, sind jeweils CDU-nah beziehungsweise war Maag CDU-Bundestagsabgeordnete.

Anfang Juni hieß es aus gut informierten Kreisen, dass Hecken für eine neue sechsjährige Amtszeit als Unparteiischer Vorsitzender des G-BA vorgeschlagen werden soll. Auch Karin Maag soll wohl wieder benannt werden, dafür gibt es aber noch keine Bestätigung.

Die Personalie van Treeck soll im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes am kommenden Mittwoch beraten und beschlossen werden. Dort steht unter Top 8.1 die „Benennung des Unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschuss, von zwei weiteren Unparteiischen Mitgliedern sowie den Stellvertretern" auf der Tagesordnung.

Nachdem sich die G-BA beteiligten Bänke – die Krankenkassen sowie die Leistungs­erbringer aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Deutscher Krankenhausgesellschaft sowie Kassen­zahn­ärztlicher Bundesvereinigung – auf gemeinsame Vorschläge geeinigt haben, müssen sie diese bis zum 1. Juli dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorlegen. Die Vorschläge werden vom Ministerium dem Gesundheitsausschuss des Bundestages zugeleitet. Der Ausschuss hat dann nach Paragraf 91 Absatz 2 Satz 5 Sozialgesetzbuch (SGB) V das Recht, mit einer Zweidrittelmehrheit Widerspruch gegen die Benennung durch die Trägerorganisationen einzulegen.

Die nächste Amtsperiode der Unparteiischen Mitglieder des G-BA startet am 1. Juli 2024 und dauert dann bis zum 30. Juni 2030. © bee/aerzteblatt.de

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