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Politik

Bundesregierung bekräftigt Pläne für elektronische Patientenakte

Freitag, 9. Juni 2023

/picture alliance, CHROMORANGE, Christian Ohde

Berlin – Bis Ende 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, dieses Ziel bekräftigt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU. Anfang Juli wolle die Bundesregierung einen ersten Bericht über den aktuellen Stand bei der Digitalstrategie der Bundesregierung vorlegen.

Die Zielsetzung bezüglich der ePA habe man sich sowohl im Rahmen der allgemeinen Digitalstrategie wie auch bei der sektorspezifischen Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen gesetzt, so die Bundesregierung. Die Nutzung der ePA und ihre Befüllung solle grundlegend vereinfacht werden. Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben seien Gegenstand der geplanten Gesetzesinitiative der Bundesregierung für ein Digitalgesetz für das Gesundheitswesen.

Auch an dem Vorhaben, dass Versicherte ab dem 1. Juli 2024 über die Möglichkeit verfügen, pseudonymisierte und verschlüsselte Gesundheitsdaten aus der ePA freiwillig an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit freizugeben, hält die Bundesregierung fest.

Laut der Antwort der Bundesregierung wird sich der Beirat der Digitalstrategie bei seinen kommenden Sitzungen im Jahr 2023 unter anderem auch mit dem Thema ePA beschäftigen.

Zudem stelle die Verbesserung der Interoperabilität zwischen den Informationssystemen im Gesundheitswesen ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung dar. Daher sei auch beabsichtigt, mit dem geplanten Digitalgesetz die Verbindlichkeit von Interoperabilitätsvorgaben weiter zu stärken. Ein Referentenentwurf werde „aktuell erarbeitet“ und soll „zeitnah“ vorgelegt werden.

Mit einer weiteren Gesetzesinitiative, dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), wolle man die „intelligente, verantwortungsvolle und standortübergreifende Nutzung“ digitaler Gesundheitsdaten fördern. Auch hierzu solle „zeitnah“ ein Referentenentwurf vorliegen.

Zur möglichst frühzeitigen Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) und zum Aufbau eines interoperablen Gesundheitsdatenökosystems mit einer dezentralen Forschungsdateninfrastruktur soll die Gesetzesinitiative für ein GDNG schon „erste Voraussetzungen“ für die Umsetzung des EHDS schaffen und europäische Entwicklungen mit berücksichtigen. © aha/aerzteblatt.de

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