Politik
Weitere Messung zur Digitalisierung in Krankenhäusern soll verschoben werden
Freitag, 9. Juni 2023
Berlin – Der Zeitpunkt der zweiten Reifegradmessung zur Digitalisierung in den Krankenhäusern soll um ein halbes Jahr – auf den Stichtag 30. Juni 2024 – verschoben werden. Dies geht aus dem Deutschen Ärzteblatt vorliegenden Änderungsanträgen zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) hervor. Mit dem Gesetz beschäftigt sich der Gesundheitsausschuss am Montag.
Ursprünglich hätte die zweite Messung des Umsetzungsstandes und des Erfolg des Förderprogramms aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) zum Stichtag 31. Dezember 2023 erfolgen sollen. Zur Begründung heißt es, das Jahr 2023 und auch der Jahresbeginn 2024 „werden in den Krankenhäusern noch stark geprägt sein von der Umsetzung der KHZF-Projekte“.
Deshalb solle den Krankenhäusern zum Jahresbeginn 2024 Zeit und Freiräume verschafft werden, die anstelle der Teilnahme an der Reifegradmessung zunächst in die konkrete Umsetzung der KHZF-Projekte investiert werden können, so die Ampelfraktionen.
Mit einem weiteren fachfremden Änderungsantrag zum ALBVVG sollen Anpassungen und Ergänzungen bei den Regelungen zu Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen umgesetzt werden.
Unter anderem sollen die zur Datenverarbeitung berechtigten Akteure um die Leistungserbringer, klinischen Datenknoten, Genomrechenzentren und Datendienste ergänzt werden. Damit werde die Datenverarbeitung und -haltung zur Sicherstellung eines effektiven Datenschutzes für die Versicherten dezentralisiert, so die Begründung.
Zudem sollen die Aufgaben des Trägers der Dateninfrastruktur – das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – im Rahmen des Modellvorhabens präzisiert werden. Demnach soll ein Beirat, unter anderem mit Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die organisatorische und fachliche Steuerung sowie die Weiterentwicklung der Plattform begleiten. Die Aufgaben sollen von einer durch den Plattformträger einzurichtenden Geschäftsstelle geleitet und koordiniert werden. Ehrenamtliche Arbeitsgruppen sollen den Beirat bei einzelnen Schwerpunktthemen, insbesondere in Fragen der technischen Harmonisierung der Dateninfrastruktur, zusätzlich unterstützen.
Eine Veröffentlichungspflicht hinsichtlich der Datenzugänge, von durchgeführten Vorhaben und erzielten Ergebnissen solle die transparente Datennutzung für die Versicherten, aber auch die Allgemeinheit, sicherstellen, so heißt es. © aha/aerzteblatt.de

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