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Ärzteschaft

Telemedizin wächst besonders bei der Psychotherapie

Donnerstag, 13. Juli 2023

/Studio Romantic, stock.adobe.com

Berlin – Telemedizinische Leistungen haben in den Coronajahren 2020 und 2021 an Bedeutung gewonnen. Besonders die Psychotherapie profitiert von den neuen Möglichkeiten. Das zeigt eine neue Versorgungsatlas-Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zur „Telemedizin als alternativer Zugang zu vertragsärztlicher ambulanter Versorgung – Trends im Zeitraum 2017 bis 2021“ (DOI: 10.20364/VA-23.06).

In den Coronajahren 2020 und 2021 ist demnach danach der Anteil der Vertragsärzte und -psychotherapeu­ten, die telemedizinische Leistungen abgerechnet haben, deutlich angestiegen. Waren es 2017 lediglich 4,5 Prozent, erhöhte sich dieser Anteil 2021 auf 25 Prozent.

Der Anteil des dafür angeforderten Honorars am entsprechenden Gesamthonorar sowie der Anteil der Pa­tienten mit telemedizinischen Leistungen ist im Vergleich zu den Vorjahren ebenfalls gewachsen.

„Während der COVID-19-Pandemie sind die Möglichkeiten telemedizinischer Leistungen erweitert worden, um Ansteckungsrisiken zu senken und medizinische Versorgung trotz Mobilitätseinschränkungen zu ermöglichen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried. Niedergelassene Ärzte sowie Psychotherapeuten hätten diese Möglichkeiten genutzt.

Annähernd die Hälfte der Honoraranforderung bei neuen Telemedizinpatienten 2020 ist auf die Psychothe­rapie entfallen. Telemedizinisch versorgte Patienten wohnten zu 39 Prozent in Großstädten, waren im Mittel jünger (42 Jahre) und zu einem höheren Anteil Frauen (63 Prozent).

Die mittlere Honoraranforderung je Patient für alle abgerechneten Leistungen (Telemedizin und übrige Leis­tungen) bei Patienten mit Telemedizinleistungen war zudem überdurchschnittlich hoch (2021: 1.777 Euro) im Vergleich zur übrigen Population gesetzlich Versicherter (2021: 594 Euro).

Das Zi hat in seiner Studie auch regionale Unterschiede in der Versorgung neuer Telemedizinpatienten seit 2020 beleuchtet. Die entsprechenden Anteile schwanken zwischen 0,82 und 2,91 Prozent.

„Die höchsten Anteile finden sich in Berlin, Hamburg und Bayern, die niedrigsten in Mecklenburg-Vorpom­mern, Sachsen-Anhalt und Sachsen“, sagte von Stillfried.

Datengrundlage der Untersuchung waren die bundesweiten vertragsärztlichen Abrechnungsdaten aus den Jahren 2017 bis 2021. © hil/aerzteblatt.de

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