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Politik

Erhöhung der Beitrags­bemessungsgrenze: Regierung skeptisch

Dienstag, 25. Juli 2023

/MQ-Illustrations, stock.adobe.com

Berlin – Die Bundesregierung steht einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) skeptisch gegenüber. Das zeigt eine Antwort auf eine Anfrage der Linken im Bundestag.

Vor allem Wechselanreize will die Ampelkoalition ver­meiden. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde zwar zu Beitragsmehreinnahmen in der GKV und der SPV führen, schreibt die Bundesregierung.

Aufgrund deutlich höherer Beitragsbelastungen würden damit jedoch auch erhöhte Anreize für einen Wechsel von bisher freiwillig Versicherten mit hohem Einkommen in die private Krankenversicherung (PKV) und die private Pflegepflichtversicherung (PPV) einhergehen.

Eine Abwanderung von freiwilligen Mitgliedern in die PKV und die PPV würde die Mehreinnahmen aus einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze reduzieren.

Darüber hinaus sei „eine belastbare Quantifizierung“ des Nettoeffekts aus den Mehreinnahmen einer Anhe­bung der Beitragsbemessungsgrenze und den Mindereinnahmen erhöhter Abwanderungen freiwilliger Mit­glieder in die PKV und die PPV „nicht möglich“. Auch seien zu Änderungen hinsichtlich der Beitragsbemes­sungs­­grenze keine Aussagen im Koalitionsvertrag getroffen worden.

Die Linksfraktion betonte in der Anfrage, aus ihrer Sicht biete sich „insbesondere eine Erhöhung oder Ab­schaffung der Beitragsbemessungsgrenze an“. Sie monierte, die Beitragsbemessungsgrenze widerspreche dem Solidaritätsgrundsatz in der Kranken- und Pflegeversicherung, wonach Gutverdienende mehr beitragen sollten als Geringverdienende.

„Durch die Beitragsbemessungsgrenze muss allerdings für den Teil der Einkommen, die derzeit 4.987,50 Euro brutto monatlich übersteigen, gar kein Beitrag mehr gezahlt werden. Je deutlicher das persönliche Einkom­men diese Grenze übersteigt, desto mehr profitiert man von ihr“, schreibt die Linke.

Dadurch, dass hohe Einkommen mit demselben Beitragssatz belegt würden wie gewöhnliche Einkommen, könnte der Beitragssatz niedriger ausfallen und damit auch die Belastung niedriger und mittlerer Einkommen.

Im vergangenen Jahr haben rund 5,4 Millionen Versicherte in der GKV ein monatliches Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von rund 4.837 Euro erzielt. Rund 1,4 Millionen GKV-Versicherte kamen 2022 demnach sogar auf ein monatliches Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversi­cherung (West) von 7.100 Euro.­ © may/EB/aerzteblatt.de

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